Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Pedelec Versicherung

Pedelecs sind Fahrräder mit elektrischem Antrieb und unterscheiden sich in langsamere Pedelecs und schnellere S-Pedelecs. Normale Pedelecs können über die Hausratversicherung gegen Diebstahl abgesichert werden. Bei besonders wertvollen Modellen sollte über eine separate Fahrradversicherung nachgedacht werden. S-Pedelecs mit Motorleistungen bis zu 4.000 Watt gelten gesetzlich als Kleinkrafträder und müssen über eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert werden. Zusätzlich zu dieser Pedelec Versicherung kann der Abschluss einer Teilkaskoversicherung sinnvoll sein, um das Fahrzeug gegen Diebstahl und andere Schäden zu versichern.

Als Fahrrad gilt ein Pedelec, wenn es über Muskelkraft und einem Elektromotor zur Unterstützung betrieben wird und dieser sich zuschaltet, sofern in die Pedale getreten wird. Die Motorleistung darf maximal 250 Watt betragen. Zusätzlich muss sich die Motorunterstützung auch bei Geschwindigkeiten von 25 km/h ausschalten. Eine motorgestützte Schiebe- und Anfahrhilfe bis 6 km/h ist erlaubt. Diese Pedelecs gelten als Fahrräder und bedürfen keiner Fahrerlaubnis. Sie dürfen unabhängig vom Alter und auf Radwegen genutzt werden. Als Fahrrad geltende Pedelecs können über die Hausratversicherung gegen Einbruchdiebstahl versichert werden. Eine zusätzliche Fahrrad-Versicherung schützt gegen Diebstahl und übernimmt auch im Falle eines Unfalls Reparaturkosten sowie weitere Leistungen.

Als Leichtkrafträder mit geringer Leistung gelten S-Pedelecs, die Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h erreichen können, bevor der Motor sich abschaltet. Sie sind mit Motoren mit bis zu 4.000 Watt Leistung ausgestattet. Auch bei diesen Pedelecs arbeitet der Motor mit Ausnahme der Anfahrhilfe nur dann, wenn in die Pedale getreten wird. Für S-Pedelecs ist eine Betriebserlaubnis sowie ein Führerschein der Klasse AM (ab 16 Jahre) erforderlich. Es müssen also Fahrzeugpapiere und eine Fahrerlaubnis vorhanden sein. Sie müssen über eine Pedelec Haftpflichtversicherung abgesichert werden und ein Kennzeichen tragen. Kennzeichen werden immer für ein Verkehrsjahr ausgegeben und müssen danach erneuert werden.

S-Pedelecs werden nicht auf Radwegen, sondern auf der Straße gefahren. Es besteht Helmpflicht. Bei der Pedelec Versicherung handelt es sich um eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die potenzielle Unfallgegner vor Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden schützt. Gegen weitere und eigene Schäden kann eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden.

Siehe auch: perfektversichert.de/blog/e-bikes-und-pedelecs-so-werden-sie-versichert.html

Synonyme: E-Bike Versicherung