Begriff | Definition |
---|---|
Pauschaldeckung | Eine Pauschaldeckung wird auch unbenannte Versicherung genannt. Die Pauschaldeckung bietet im Bereich der Kreditversicherung Versicherungsschutz für nicht benannte Kunden von Versicherungsnehmern bis zu einer in der Versicherungspolice festgelegten Antragsgrenze. Voraussetzung für einen Versicherungsschutz ist, dass Forderungen nach dem vereinbarten Debitorenmanagement begründet werden. Und auch das im Versicherungsschein vereinbarte Zahlungsziel darf nicht verlängert werden. In den letzten zwölf Monaten vor Leistung oder Lieferung des Versicherungsnehmers darf bei einer Pauschaldeckung keine Zahlungsunfähigkeit oder andere nach den AVB als negativ geltenden Zahlungserfahrungen eingetreten sein. Kunden dürfen ihren Sitz nur in den in der Police genannten Ländern haben. Je nach Verfahren der Bonitätsprüfung ist bei einer Pauschaldeckung die Selbstbeteiligung höher als bei benannten Versicherungen.
Zugriffe - 79
|