Begriff | Definition |
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Passivenversicherung | Eine Passivenversicherung ist eine Versicherung, die gegen neu entstehende Kosten oder aber die Erhöhung von bereits vorliegenden Verpflichtungen – also der sogenannten „Passiva“ – absichert. Zu den Passivenversicherungen gehören auch Versicherungen, die ihre Versicherungsnehmer vor noch entstehenden Kosten schützen wie beispielsweise Haftpflichtversicherungen, Rechtsschutzversicherungen, Krankheitskostenversicherungen und einige Sachversicherungen. Die Passivenversicherung ist Bestandteil der Schadensversicherung und hat die Aktivenversicherung zum Gegensatz, die bereits bestehende Schäden und Forderungen – also die sogenannte „Aktiva“ – absichert. Die Aktivenversicherung wird den Sachversicherungen zugeordnet. Die Passivenversicherung schützt gegen die Neuentstehung oder die Vergrößerung von Schäden und Verbindlichkeiten, also nicht einen bereits vorhandenen Faktor. Die Passivenversicherung schützt vor neuen Ansprüchen und gesetzlichen Verbindlichkeiten wie Schadensersatz.
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