Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Passivenversicherung

Eine Passivenversicherung ist eine Versicherung, die gegen neu entstehende Kosten oder aber die Erhöhung von bereits vorliegenden Verpflichtungen – also der sogenannten „Passiva“ – absichert. Zu den Passivenversicherungen gehören auch Versicherungen, die ihre Versicherungsnehmer vor noch entstehenden Kosten schützen wie beispielsweise Haftpflichtversicherungen, Rechtsschutzversicherungen, Krankheitskostenversicherungen und einige Sachversicherungen.

Die Passivenversicherung ist Bestandteil der Schadensversicherung und hat die Aktivenversicherung zum Gegensatz, die bereits bestehende Schäden und Forderungen – also die sogenannte „Aktiva“ – absichert. Die Aktivenversicherung wird den Sachversicherungen zugeordnet. 

Die Passivenversicherung schützt gegen die Neuentstehung oder die Vergrößerung von Schäden und Verbindlichkeiten, also nicht einen bereits vorhandenen Faktor. Die Passivenversicherung schützt vor neuen Ansprüchen und gesetzlichen Verbindlichkeiten wie Schadensersatz.