FAQ – häufige Fragen zu Versicherungen und Vorsorge

Partialmodell

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BegriffDefinition
Partialmodell

Ein Partialmodell, auch partielles internes Modell genannt, ist ein Verfahren, mit dem Versicherungsunternehmen bestimmte Risiken im Rahmen der europäischen Versicherungsaufsicht Solvency II selbst berechnen können. Es dient dazu, die Solvabilitätskapitalanforderung (SCR) zu ermitteln. Diese beschreibt, wie viel Eigenkapital ein Versicherer zur Absicherung seiner Risiken nach den aufsichtsrechtlichen Vorgaben vorhalten muss.

Anders als ein vollständiges internes Modell erfasst ein Partialmodell nur ausgewählte Risiken oder Geschäftsbereiche. Für die übrigen Bereiche wird weiterhin die gesetzlich vorgegebene Standardformel verwendet. Grundlage sind insbesondere die §§ 111 und 112 VAG.

Warum verwenden Versicherer ein Partialmodell?

Versicherungsunternehmen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Geschäftstätigkeit und der damit verbundenen Risiken. Die einheitliche Standardformel kann diese Besonderheiten nicht immer ausreichend abbilden. Mit einem Partialmodell lassen sich ausgewählte Risiken anhand unternehmenseigener Daten und Berechnungsverfahren genauer berücksichtigen.

Ziel ist eine Kapitalanforderung, die besser zum tatsächlichen Risikoprofil des Versicherers passt. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass das Unternehmen weniger Eigenkapital benötigt. Je nach Risikosituation kann die berechnete Kapitalanforderung auch höher ausfallen.

Welche Risiken kann ein Partialmodell erfassen?

Nach § 112 VAG können Partialmodelle für bestimmte Risikomodule oder Untermodule, für das operationelle Risiko sowie für gesetzlich vorgesehene Anpassungen bei der Kapitalberechnung genehmigt werden. Sie können sich auf die gesamte Geschäftstätigkeit oder auf einzelne Hauptgeschäftsbereiche beziehen.

Ein Versicherer könnte beispielsweise für ausgewählte versicherungstechnische Risiken ein eigenes Berechnungsmodell verwenden, während andere Risiken weiterhin nach der Standardformel bewertet werden. Die Ergebnisse müssen nach den aufsichtsrechtlichen Vorgaben zu einer gesamten Solvabilitätskapitalanforderung zusammengeführt werden.

Welche Voraussetzungen muss ein Partialmodell erfüllen?

Ein Versicherungsunternehmen darf ein Partialmodell nicht eigenmächtig für die aufsichtsrechtliche Kapitalberechnung einsetzen. Die Verwendung muss von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Das Unternehmen muss insbesondere nachweisen, dass das Modell sein Risikoprofil besser abbildet als die Standardformel und dass der begrenzte Anwendungsbereich sachlich gerechtfertigt ist.

Außerdem gelten Anforderungen an die verwendeten Daten, die statistischen Verfahren, die Dokumentation und die regelmäßige Überprüfung des Modells. Das Modell muss in das Risikomanagement des Unternehmens eingebunden sein und mit den gesetzlichen Vorgaben zur Kapitalberechnung übereinstimmen.

Welche Bedeutung hat ein Partialmodell für Versicherungsnehmer?

Für Versicherungsnehmer hat ein Partialmodell keine unmittelbare Auswirkung auf die vereinbarten Versicherungsleistungen oder die Berechnung ihrer individuellen Beiträge. Es betrifft in erster Linie die finanzielle Risikobewertung und Kapitalausstattung des Versicherungsunternehmens. Damit ist es Teil des aufsichtsrechtlichen Systems, das die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verpflichtungen gegenüber den Versicherten absichern soll.

Synonyme: Partielles internes Modell, partielles Modell, Partialmodelle