Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Passive Rückversicherung

Eine Rückversicherung wird auch Reassekuranz genannt. Sie dient der Bewältigung von Risiken einer einzelnen Versicherungsgesellschaft. Aufgabe der Rückversicherung ist vorwiegend, im Sinne des Versichertenschutzgedankens das Ausfallrisiko durch umfangreiche Schäden und nach dem Versichererschutzgedanken die Lasten durch Schäden der Erstversicherer zu reduzieren. Die passive Rückversicherung bedeutet die Abgabe von Anteilen an dem eigenen Versicherungsgeschäft an eine Rückversicherungsgesellschaft.

Die Rückversicherung wird zur Versicherung bzw. Abdeckung von einzelnen Risiken oder aber ganzen Portfolios abgeschlossen. Im Rahmen auszuhandelnder Versicherungsbedingungen werden bei einem Rückversicherungsverhältnis von einer Versicherungsgesellschaft Risiken auf eine andere Gesellschaft übertragen. Dies erfolgt entweder ganz oder teilweise, aber meist regelmäßig. Die Rückversicherungsgesellschaft, an die Risiken übertragen werden, wird Zessionar genannt. Bei der Übertragung wird weder die Ursprungsversicherung aufgelöst, noch wird in ihre Regelungen eingegriffen, sodass der Inhalt des Versicherungsvertrages bestehen bleibt.

Die Erstversicherung bleibt Ansprechpartner des Versicherungsnehmers und ist auch zur Leistung verpflichtet. Bei der Rückversicherung kann sich aber die Erstversicherung bei einem Schaden teilweise oder vollständige Leistungen erstatten lassen, sofern das Risiko von der Rückversicherung abgedeckt war. Die Erstattung kann nach Quote oder abzüglich eines Selbstbehaltes erfolgen.

Eine aktive Rückversicherung beinhaltet das Angebot eines Rückversicherers über Versicherungsschutz gegenüber anderen Erst- oder Rückversicherern im Rahmen einer Rückendeckung oder eines indirekten Geschäfts. Bei der aktiven Rückversicherung kann auch eine Erstversicherung als Rückversicherer auftreten. Von einer passiven Rückversicherung wird gesprochen, wenn ein Erstversicherer oder Rückversicherer nach Rückversicherungsschutz fragt.