Begriff | Definition |
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Patientenquittung | Patienten haben ein Recht auf Transparenz bei ihren Behandlungen, was insbesondere Leistungen und Kosten der behandelnden Ärzte betrifft. Die Patientenquittung muss Auskunft über diese Informationen erteilen. Alle gesetzlich Versicherten haben Anspruch auf Aushändigung einer Patientenquittung. Diese wird jedoch nicht automatisch erteilt, sondern auf Nachfrage. Im Normalfall fragen Patienten im Anschluss bei ihrem Arztbesuch nach der Patientenquittung. Chronisch Kranke können auch Quartalsquittungen erhalten. Der Anspruch auf Erteilung einer Patientenquittung besteht gegenüber dem Hausarzt, dem Facharzt, dem Zahnarzt und im Krankenhaus bzw. in der Klinik. Alle notwendigen Angaben müssen in der Quittung übersichtlich dargestellt und so verfasst werden, dass sie auch von Laien verstanden werden. Auch die gesetzliche Krankenkasse ist verpflichtet, ihren Versicherungsnehmern Informationen über erbrachte ärztliche Leistungen zu erteilen. Patienten haben ein Auskunftsrecht über die eigenen Diagnosen, Befunde und medizinischen Maßnahmen sowie die ärztlichen Leistungen, die die behandelnden Ärzte mit den Krankenkassen abrechnen. Patienten dürfen auch in ihre Krankenakte Einsicht nehmen. Die Erteilung einer Patientenquittung ist kostenfrei. Für Quartalsquittungen muss eine Aufwandspauschale zuzüglich Versandkosten übernommen werden. Folgende Informationen muss eine Patientenquittung enthalten:
Stimmen Informationen auf der Patientenquittung nicht, sollten sich Versicherte an ihre Krankenkasse wenden.
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