Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Patientenquittung

Patienten haben ein Recht auf Transparenz bei ihren Behandlungen, was insbesondere Leistungen und Kosten der behandelnden Ärzte betrifft. Die Patientenquittung muss Auskunft über diese Informationen erteilen. Alle gesetzlich Versicherten haben Anspruch auf Aushändigung einer Patientenquittung. Diese wird jedoch nicht automatisch erteilt, sondern auf Nachfrage.

Im Normalfall fragen Patienten im Anschluss bei ihrem Arztbesuch nach der Patientenquittung. Chronisch Kranke können auch Quartalsquittungen erhalten. Der Anspruch auf Erteilung einer Patientenquittung besteht gegenüber dem Hausarzt, dem Facharzt, dem Zahnarzt und im Krankenhaus bzw. in der Klinik. Alle notwendigen Angaben müssen in der Quittung übersichtlich dargestellt und so verfasst werden, dass sie auch von Laien verstanden werden. Auch die gesetzliche Krankenkasse ist verpflichtet, ihren Versicherungsnehmern Informationen über erbrachte ärztliche Leistungen zu erteilen. 

Patienten haben ein Auskunftsrecht über die eigenen Diagnosen, Befunde und medizinischen Maßnahmen sowie die ärztlichen Leistungen, die die behandelnden Ärzte mit den Krankenkassen abrechnen. Patienten dürfen auch in ihre Krankenakte Einsicht nehmen. Die Erteilung einer Patientenquittung ist kostenfrei. Für Quartalsquittungen muss eine Aufwandspauschale zuzüglich Versandkosten übernommen werden.

Folgende Informationen muss eine Patientenquittung enthalten:

  • Angaben zur Person des Patienten
  • Datum der Behandlung, Behandlungszeitraum
  • abgerechnete Gebührenziffern
  • erbrachte Leistungen
  • voraussichtliche Kosten
  • bei Krankenhäuser: Hauptdiagnose
  • bei Krankenhäusern: Art und Höhe der Entgelte
  • bei Krankenhäusern: Zuzahlungsbeträge
  • bei Krankenhäusern: Aufnahmetag, Entlassungstag, Verlegungstag

Stimmen Informationen auf der Patientenquittung nicht, sollten sich Versicherte an ihre Krankenkasse wenden.