Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Patientenquittung

Eine Patientenquittung ist eine schriftliche Bestätigung über erhaltene medizinische Leistungen und deren Kosten, die von einem Arzt oder einer medizinischen Einrichtung ausgestellt wird. Sie dient als Nachweis für den Patienten über die in Anspruch genommenen Leistungen und kann auch für die Abrechnung mit der Krankenkasse oder für steuerliche Zwecke relevant sein.

Rechtliche Grundlagen für die Ausstellung von Patientenquittungen
Die Ausstellung von Patientenquittungen ist gesetzlich geregelt und unterliegt verschiedenen gesetzlichen Vorschriften. Im Folgenden werden die wichtigsten Gesetze und Regelungen genannt, die bei der Ausstellung von Patientenquittungen zu beachten sind.

  1. Patientenrechtegesetz
    Das Patientenrechtegesetz, welches im Februar 2013 in Kraft getreten ist, regelt die Rechte von Patienten im Umgang mit Ärzten und anderen medizinischen Einrichtungen. In § 630c BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) wird hierbei auch die Ausstellung von Patientenquittungen erwähnt. Demnach haben Patienten das Recht auf eine schriftliche Bestätigung über die erbrachten Leistungen und deren Kosten.

  2. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
    Die GOÄ regelt die Vergütung ärztlicher Leistungen und ist für die Abrechnung zwischen Arzt und Patient maßgeblich. In § 10 GOÄ ist festgelegt, dass der Arzt verpflichtet ist, dem Patienten eine Rechnung über die erbrachten Leistungen auszustellen. Diese Rechnung kann gleichzeitig als Patientenquittung dienen.

  3. Heilberufe-Kammergesetze
    In den Heilberufe-Kammergesetzen der einzelnen Bundesländer ist festgelegt, dass Ärzte und andere Angehörige der Heilberufe verpflichtet sind, eine ordnungsgemäße Dokumentation über die erbrachten Leistungen zu führen. Dazu gehört auch die Ausstellung von Patientenquittungen.

Inhalt einer Patientenquittung
Eine Patientenquittung sollte bestimmte Angaben enthalten, um als Nachweis für erbrachte Leistungen und deren Kosten zu dienen. Dazu gehören in der Regel:

  • Angaben zur Person des Patienten
  • Datum der Behandlung, Behandlungszeitraum
  • abgerechnete Gebührenziffern
  • erbrachte Leistungen
  • voraussichtliche Kosten
  • bei Krankenhäuser: Hauptdiagnose
  • bei Krankenhäusern: Art und Höhe der Entgelte
  • bei Krankenhäusern: Zuzahlungsbeträge
  • bei Krankenhäusern: Aufnahmetag, Entlassungstag, Verlegungstag

Die genauen Angaben können je nach Bundesland und Arztpraxis variieren.

Warum ist eine Patientenquittung wichtig?
Eine Patientenquittung ist wichtig, um eine klare und transparente Übersicht über die erbrachten Leistungen und die damit verbundenen Kosten zu erhalten. Sie dient als Nachweis für den Patienten und seine Versicherung und kann im Falle von Unstimmigkeiten oder Rückfragen als Beleg dienen. Zudem kann der Patient die Quittung auch für seine persönlichen Unterlagen verwenden, beispielsweise für die Steuererklärung oder bei der Beantragung von Leistungen bei der Krankenkasse.

Welche Rolle spielt eine Patientenquittung für Versicherungen?
Eine Patientenquittung ist für Versicherungen von großer Bedeutung, da sie die Grundlage für die Erstattung von Kosten bildet. Versicherungen benötigen die Quittung, um die erbrachten Leistungen zu überprüfen und die Kosten entsprechend zu erstatten. Sie dient als Nachweis für die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen und verhindert somit mögliche Betrugsfälle.

Welche Arten von Versicherungen akzeptieren Patientenquittungen?
Grundsätzlich akzeptieren alle Arten von Versicherungen Patientenquittungen, die im Zusammenhang mit medizinischen Leistungen stehen. Dazu gehören beispielsweise Krankenversicherungen, Unfallversicherungen oder private Zusatzversicherungen. Auch bei der Beantragung von Leistungen wie Krankengeld oder Reha-Maßnahmen ist die Vorlage einer Patientenquittung häufig erforderlich.

Wie können Patientenquittungen bei Versicherungen eingereicht werden?
Die Einreichung von Patientenquittungen bei Versicherungen kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. In der Regel ist es möglich, die Quittung per Post oder E-Mail einzureichen. Bei einigen Versicherungen ist auch eine Online-Übermittlung über ein Kundenportal möglich. Wichtig ist, dass die Quittung gut lesbar und vollständig ist, damit sie von der Versicherung bearbeitet werden kann.

Aufbewahrungspflicht von Patientenquittungen
Ärzte und medizinische Einrichtungen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Patientenquittungen für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. In der Regel gilt eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren, beginnend mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Leistungen erbracht wurden. Diese Aufbewahrungspflicht dient unter anderem der Nachvollziehbarkeit von Abrechnungen und kann auch für eventuelle Rückfragen oder Streitfälle wichtig sein.

Zusammenfassung
Eine Patientenquittung ist eine schriftliche Bestätigung über medizinische Leistungen und Kosten, die für den Patienten als Nachweis dient und für Abrechnungen mit Krankenkassen oder steuerliche Zwecke genutzt werden kann. Die Ausstellung ist durch das Patientenrechtegesetz, die Gebührenordnung für Ärzte und Heilberufe-Kammergesetze geregelt. Wichtige Inhalte sind persönliche Angaben, Behandlungsdaten, Leistungen und Kosten. Für Versicherungen ist die Quittung essenziell, da sie als Basis für Kostenerstattungen dient und Betrug vermeiden hilft. Patientenquittungen können auf verschiedenen Wegen bei Versicherungen eingereicht werden und Ärzte müssen diese zehn Jahre lang aufbewahren.