Begriff | Definition |
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Patientenrechtegesetz | Das Gesundheitswesen selbst regelt das Miteinander zwischen Ärzten, Krankenversicherungen und Krankenhäusern auf der anderen Seite und den Patienten auf der anderen Seite. Seit 2013 sind viele Rechte und Pflichten von Patienten im BGB Bürgerlichen Gesetzbuch neu durch das integrierte Patientenrechtegesetz festgehalten worden. Dennoch sind die Patientenrechte nicht allen bekannt. Das Patientenrechtegesetz ist im Jahr 2013 in Kraft getreten. Es wurde als separater Abschnitt im BGB erfasst und regelt ab §§ 630 a-h bestimmte Patientenrechte gegenüber Ärzten, Therapeuten und anderen Behandelnden. Weitere Patientenrechte wurden im SGB V Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs und den Berufsordnungen der Ärzte dokumentiert. Das Patientenrechtegesetz soll die Souveränität von Patienten stärken und ihnen mehr Rechtssicherheit verleihen. Enthalten sind darin u.a. das Recht auf Selbstbestimmung, das Recht auf Einsicht in die Krankenunterlagen, das Recht auf freie Arzt- und Klinikwahl oder aber Regelungen zu ärztlichen Aufklärungs- und Dokumentationspflichten sowie der Umgang mit Behandlungsfehlern. Vor Einführung des offiziell „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ genannten Patientenrechtegesetzes gründeten die Rechte auf dem Richterrecht der Rechtsprechung. Durch das Patientenrechtegesetz wurden die vormals verstreuten Rechte also zentral gebündelt. Nicht nur Patientenrechte wurden durch das Gesetz im gesamten Gesundheitssystem gestärkt, sondern auch die Rechtssicherheit von Ärzten.
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