Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Passiver Rechtsschutz

Der Begriff des passiven Rechtsschutzes stammt aus dem Bereich der Haftpflichtversicherungen. Private Haftpflichtversicherungen, Kfz-Haftpflichtversicherungen, Betriebshaftpflichtversicherungen und eigentlich alle anderen Haftpflichtversicherungen haben die Aufgabe, den Versicherungsnehmer vor Regressansprüchen seitens Dritter zu schützen. Es geht dabei darum, dass die Versicherung potenzielle Schadensersatzansprüche ausgleicht. Manchmal sind diese Schadensersatzforderungen eindeutig und in anderen Fällen eher zweifelhaft. Grundsätzlich darf ein Versicherungsnehmer im Falle eines Schadens keine eigene Initiative ergreifen, sondern muss seine Haftpflichtversicherung über die Forderungen des Geschädigten informieren. Die Versicherungsgesellschaft beginnt dann mit der Prüfung des Sachverhaltes.

Im Falle eines Schadens reichen Versicherungsnehmer zu diesem Zweck die Schadensanzeige nebst Forderung des Geschädigten bei der Versicherungsgesellschaft ein und schildern den Schadenshergang. In diesem Moment greift der in der Haftpflichtversicherung verankerte passive Rechtsschutz, da die Versicherungsgesellschaft jetzt prüft, ob die Forderungen wirklich berechtigt und gerechtfertigt sind.

Kommt die Versicherungsgesellschaft zu dem Ergebnis, dass die Schadensersatzforderung dem Grunde und der Höhe nach gerechtfertigt ist, gleicht sie den Schaden entsprechend aus. Der passive Rechtsschutz greift, wenn dies jedoch nicht der Fall oder zumindest zweifelhaft ist. Durch den passiven Rechtsschutz bei einer Haftpflichtversicherung sind Kosten abgedeckt, die bei der Abwehr von vermeintlich ungerechtfertigten Schadensersatzansprüchen entstehen können. Hierzu gehören zum Beispiel die Kosten für Sachverständigengutachten, falls ein Gerichtsverfahren durchgeführt wird.

Der passive Rechtsschutz ist fester Bestandteil jeder Haftpflichtversicherung und bedarf keiner besonderen Vereinbarung, da dieser dem Eigeninteresse der Versicherungsgesellschaft dient. Aus wirtschaftlicher Sicht kann es sich keine Versicherung leisten, Schadensersatzforderungen ohne Prüfung zu regulieren. Durch den passiven Rechtsschutz sparen Versicherungen also Gelder für unbegründete Schäden ein und treten nur in die Haftung, wenn Forderungen berechtigt sind. Der passive Rechtsschutz ist nicht mit einer klassischen Rechtsschutzversicherung vergleichbar, da es hier nur um Regressforderungen gegen den Versicherungsnehmer geht.