Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Pauschaldeklaration

Der Begriff der Pauschaldeklaration betrifft häufig gewerbliche Sachversicherungen und kann dabei helfen, eine Unterversicherung zu vermeiden. Eine Deklaration beinhaltet bei Versicherungen die Aufzählung von versicherten Sachen. Pauschal bedeutet hingegen „im Ganzen“ oder auch „alles zusammen“. Durch eine Pauschaldeklaration werden also nicht einzelne versicherte Sachen erläutert, sondern mehrere versicherte Risiken.

Ein Beispiel für eine Pauschaldeklaration ist die Inhaltsversicherung, die sowohl das Inventar als auch Vorräte und Waren eines Betriebes absichert. Durch die Pauschaldeklaration werden also nicht einzelne Bestandteile des Inventars beschrieben, sondern alle Positionen des kompletten Betriebsinhalts wie Bargeld, Akten, Geschäftsbücher und Dokumente. Der Vorteil einer Pauschaldeklaration ist, dass die komplette Versicherungssumme auch dann greift, wenn Risiken nicht explizit benannt wurden. Durch die Pauschaldeklaration kann daher eine Unterversicherung vermieden werden. Enthält eine Versicherung keine Pauschaldeklaration, könnten ansonsten für bestimmte Positionen zu niedrige Werte als Einzeldeklaration festgelegt werden.