Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Passivlegitimation

Der Begriff der Passivlegitimation stammt aus dem deutschen Prozessrecht und beschreibt, dass geltend gemachte Rechte gegen den richtigen Beklagten vorgebracht werden. Die Passivlegitimation betrifft die Sachlegitimation, die als Voraussetzung betrachtet wird, dass eine Klage begründet ist, was sich wiederum nach materiellem Recht richtet. Das Gegenteil der Passivlegitimation ist die Aktivlegitimation, die die Klägerseite betrifft.

Unter die Passivlegitimation können auch mehrere Personen fallen, wenn beispielsweise eine Gesamthandsgemeinschaft besteht. Durch die Passivlegitimation können also auch mehrere Personen als eine beklagte Partei benannt werden. Nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens muss nicht mehr der Schuldner verklagt werden, sondern der passivlegitimierte Insolvenzverwalter. Fehlt in einer Klage die Passivlegitimation, so ist die Klage zulässig, aber unbegründet.

Ausnahmen gelten in deutschen Verwaltungsprozessen.

 

Synonyme: Rechtszuständigkeit