
Das Versicherungsjournal von perfektversichert.de
Betriebsrentenfreibetrag 2026: Kranken- und Pflegeversicherung richtig berechnen
Wer eine Betriebsrente erhält, muss darauf unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Seit 2020 entlastet der Betriebsrentenfreibetrag pflichtversicherte Betriebsrentner bei den Krankenversicherungsbeiträgen. Im Jahr 2026 beträgt dieser Freibetrag 197,75 Euro monatlich. Für die Pflegeversicherung gelten jedoch andere Regeln.
Gerade dieser Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze führt häufig zu Missverständnissen. Hinzu kommen Besonderheiten bei mehreren Betriebsrenten, einmaligen Kapitalauszahlungen und privat fortgeführten Direktversicherungen. Entscheidend ist deshalb nicht nur die Höhe der Betriebsrente, sondern auch, wie die Leistung ausgezahlt wird und wie der Rentner krankenversichert ist.
Was ist der Betriebsrentenfreibetrag?
Mit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz wurde zum 1. Januar 2020 für pflichtversicherte Betriebsrentner ein Freibetrag bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Zuvor galt lediglich eine Freigrenze: Wurde diese überschritten, war grundsätzlich die gesamte Betriebsrente beitragspflichtig. Seit 2020 wird bei Betriebsrenten oberhalb der maßgeblichen Grenze für die Krankenversicherung ein Freibetrag abgezogen.
Die Höhe ist nicht dauerhaft festgeschrieben. Der Freibetrag entspricht einem Zwanzigstel der monatlichen sozialversicherungsrechtlichen Bezugsgröße und verändert sich deshalb regelmäßig. Für 2026 beträgt die monatliche Bezugsgröße 3.955 Euro. Daraus ergibt sich ein Betriebsrentenfreibetrag von 197,75 Euro.
Wie hoch ist der Betriebsrentenfreibetrag 2026?
Der Freibetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2026 197,75 Euro monatlich. Er gilt für pflichtversicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung bei Leistungen der betrieblichen Altersversorgung.
Liegt die monatliche Betriebsrente beispielsweise bei 300 Euro, werden für die Krankenversicherung nicht die gesamten 300 Euro zugrunde gelegt. Nach Abzug des Freibetrags verbleiben 102,25 Euro, auf die Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen sind. Die tatsächliche Beitragshöhe hängt vom allgemeinen Beitragssatz und vom Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse ab.
Bei einer Betriebsrente von höchstens 197,75 Euro fallen unter den Voraussetzungen der gesetzlichen Regelung keine Krankenversicherungsbeiträge auf diese Betriebsrente an. Bei mehreren Versorgungsbezügen beziehungsweise zusätzlichen beitragspflichtigen Einnahmen ist jedoch die gesetzlich vorgesehene Zusammenrechnung zu beachten.
Wie hoch wird der Betriebsrentenfreibetrag 2027?
Für 2027 ist eine weitere Erhöhung des Betriebsrentenfreibetrags vorgesehen. Nach dem im September 2026 veröffentlichten Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 soll die monatliche Bezugsgröße von 3.955 Euro auf 4.130 Euro steigen. Da der Freibetrag einem Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße entspricht, würde sich daraus ab 1. Januar 2027 ein Betriebsrentenfreibetrag von 206,50 Euro monatlich ergeben. Gegenüber 2026 wären das 8,75 Euro mehr im Monat.
Auch die für die Pflegeversicherung maßgebliche Freigrenze würde damit auf 206,50 Euro steigen. An der unterschiedlichen Behandlung ändert sich nach aktuellem Stand nichts: In der Krankenversicherung bleibt bei pflichtversicherten Betriebsrentnern der Freibetrag auch bei Überschreiten der Grenze erhalten. In der Pflegeversicherung handelt es sich dagegen weiterhin um eine Freigrenze.
Der Wert für 2027 ist zum Stand Oktober 2026 noch nicht endgültig. Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 liegt bislang als Referentenentwurf vor und muss noch von der Bundesregierung beschlossen werden sowie die Zustimmung des Bundesrates erhalten. Sobald die Verordnung endgültig beschlossen ist, sollte der Wert von 206,50 Euro bestätigt werden.
Freibetrag und Freigrenze: Wo liegt der Unterschied?
Für die Berechnung ist der Unterschied zwischen einem Freibetrag und einer Freigrenze entscheidend. Bei einem Freibetrag bleibt der entsprechende Betrag auch dann beitragsfrei, wenn die Betriebsrente darüber liegt. Nur der übersteigende Teil wird für die Krankenversicherung berücksichtigt.
Bei einer Freigrenze funktioniert das anders. Wird die maßgebliche Grenze überschritten, entfällt die Beitragsfreiheit grundsätzlich für den gesamten relevanten Versorgungsbezug. Genau diese Unterscheidung ist bei Betriebsrenten wichtig, weil in der Krankenversicherung ein Freibetrag gilt, während für die Pflegeversicherung weiterhin die Freigrenze maßgeblich ist.
Was gilt 2026 für die Pflegeversicherung?
Der Betriebsrentenfreibetrag von 197,75 Euro gilt nur für die Krankenversicherung. In der sozialen Pflegeversicherung wurde kein entsprechender Freibetrag eingeführt. Dort gilt weiterhin die Freigrenze.
Bleiben die maßgeblichen beitragspflichtigen Einnahmen innerhalb der Freigrenze, fallen darauf keine Beiträge zur Pflegeversicherung an. Wird die Grenze überschritten, ist dagegen grundsätzlich der gesamte relevante Betrag für die Pflegeversicherung beitragspflichtig. Eine Betriebsrente von 300 Euro wird deshalb bei Kranken- und Pflegeversicherung unterschiedlich behandelt: In der Krankenversicherung wird der Freibetrag abgezogen, in der Pflegeversicherung nicht.
Beispiel: 300 Euro Betriebsrente im Monat
Ein pflichtversicherter Rentner erhält 2026 eine monatliche Betriebsrente von 300 Euro und hat keine weiteren für diese Grenze relevanten Versorgungsbezüge oder Arbeitseinkünfte.
Krankenversicherung: Von den 300 Euro werden 197,75 Euro Freibetrag abgezogen. Für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge verbleiben damit 102,25 Euro.
Pflegeversicherung: Da die maßgebliche Grenze überschritten wird, greift hier kein entsprechender Freibetrag. Für die Pflegeversicherung ist grundsätzlich die gesamte Betriebsrente von 300 Euro beitragspflichtig.
Das Beispiel zeigt, warum die häufig verwendete Aussage, Betriebsrenten seien „bis zum Freibetrag beitragsfrei“, zu ungenau ist. Für die Krankenversicherung trifft die Freibetragsregelung zu; für die Pflegeversicherung gelten andere Regeln.
Welche Betriebsrenten werden berücksichtigt?
Zu den Versorgungsbezügen zählen insbesondere Renten der betrieblichen Altersversorgung. Dazu können Leistungen aus den verschiedenen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge gehören, beispielsweise aus einer Direktversicherung, Pensionskasse, einem Pensionsfonds, einer Direktzusage oder Unterstützungskasse.
Entscheidend ist jedoch nicht allein die Bezeichnung eines Vertrags. Für die sozialversicherungsrechtliche Behandlung kommt es darauf an, ob eine Leistung als Versorgungsbezug im Sinne des § 229 SGB V einzuordnen ist. Deshalb können insbesondere bei älteren Verträgen, privaten Fortführungen oder besonderen Finanzierungsformen zusätzliche Prüfungen erforderlich sein.
Was passiert bei mehreren Betriebsrenten?
Wer Leistungen aus mehreren betrieblichen Versorgungssystemen erhält, bekommt den Freibetrag nicht für jede einzelne Betriebsrente erneut. Die Krankenkasse berücksichtigt die beitragspflichtigen Einnahmen nach den gesetzlichen Vorgaben zusammen und stellt sicher, in welcher Höhe der Freibetrag insgesamt anzuwenden ist.
Drei kleinere Betriebsrenten führen deshalb nicht zu drei Freibeträgen. Für die Beurteilung kommt es auf die zusammengerechneten relevanten Einnahmen an. Das ist besonders wichtig, wenn im Laufe des Berufslebens bei mehreren Arbeitgebern unterschiedliche Anwartschaften entstanden sind.
Was gilt bei einer einmaligen Kapitalauszahlung?
Die Beitragspflicht lässt sich nicht dadurch vermeiden, dass eine betriebliche Altersversorgung als einmaliges Kapital statt als monatliche Rente ausgezahlt wird. Tritt an die Stelle laufender Versorgungsbezüge eine einmalige Kapitalleistung, wird für die Beitragsberechnung grundsätzlich ein Hundertzwanzigstel der Kapitalleistung als monatlicher Versorgungsbezug angesetzt. Die Beitragspflicht besteht längstens für 120 Monate, also zehn Jahre.
Wer beispielsweise 60.000 Euro aus einer betrieblichen Altersversorgung erhält, hat für die sozialversicherungsrechtliche Berechnung grundsätzlich einen monatlichen Versorgungsbezug von 500 Euro. Auf dieser Grundlage werden die Beiträge unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Regeln für Kranken- und Pflegeversicherung berechnet.
Die Entscheidung zwischen laufender Rente und Kapitalauszahlung sollte deshalb nicht allein von der Höhe der angebotenen Kapitalleistung abhängig gemacht werden. Neben Steuern, Verfügbarkeit des Kapitals und persönlicher Lebenserwartung gehören auch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in den Vergleich.
Was gilt bei einer privat fortgeführten Direktversicherung?
Eine wichtige Besonderheit kann entstehen, wenn ein Arbeitnehmer nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen eine Direktversicherung selbst übernimmt. Wird er nach Ende des Arbeitsverhältnisses alleiniger Versicherungsnehmer und finanziert den Vertrag anschließend ohne Beteiligung des früheren Arbeitgebers aus eigenen Mitteln weiter, werden die auf diese privaten Beiträge entfallenden Leistungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht als betriebliche Versorgungsbezüge berücksichtigt.
Ein Vertrag kann deshalb im Leistungsfall aus einem betrieblichen und einem später privat finanzierten Teil bestehen, die beitragsrechtlich unterschiedlich behandelt werden. Gerade bei älteren Direktversicherungen oder nach mehreren Arbeitgeberwechseln sollte nachvollziehbar dokumentiert sein, in welchen Zeiträumen der Vertrag betrieblich und wann er privat finanziert wurde.
Gilt der Freibetrag auch für freiwillig Krankenversicherte?
Nein. Der Betriebsrentenfreibetrag nach § 226 Abs. 2 SGB V gilt für pflichtversicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Freiwillig gesetzlich versicherte Betriebsrentner können diesen Freibetrag nicht in Anspruch nehmen.
Das Bundessozialgericht hat diese unterschiedliche Behandlung 2024 ausdrücklich bestätigt. Bei freiwillig Versicherten richtet sich die Beitragsbemessung nach § 240 SGB V und berücksichtigt grundsätzlich die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Ob jemand im Ruhestand pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner oder freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist, kann daher für die Belastung einer Betriebsrente einen erheblichen Unterschied machen.
Gilt der Betriebsrentenfreibetrag für Privatversicherte?
Für privat Krankenversicherte hat der Betriebsrentenfreibetrag keine entsprechende Wirkung. Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden nicht als prozentualer Beitrag auf die Betriebsrente berechnet. Die Regelungen des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes betreffen die Beitragsberechnung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wie hoch sind die Krankenversicherungsbeiträge auf eine Betriebsrente?
Auf beitragspflichtige Versorgungsbezüge wird in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich der allgemeine Beitragssatz zuzüglich des Zusatzbeitrags der jeweiligen Krankenkasse erhoben. Anders als bei der gesetzlichen Rente beteiligt sich bei der Betriebsrente kein Rentenversicherungsträger zur Hälfte an diesen Beiträgen. Die Beiträge auf Versorgungsbezüge trägt der Betriebsrentner grundsätzlich selbst.
Eine pauschale Aussage zur tatsächlichen Nettobelastung ist deshalb nicht sinnvoll. Sie hängt unter anderem von der Höhe der Betriebsrente, dem Zusatzbeitrag der Krankenkasse, weiteren beitragspflichtigen Einnahmen und der persönlichen Situation in der Pflegeversicherung ab.
Was bedeutet der Freibetrag für die Planung der Altersvorsorge?
Der Betriebsrentenfreibetrag reduziert für pflichtversicherte Betriebsrentner die Krankenversicherungsbeiträge auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Er macht eine betriebliche Altersvorsorge aber nicht automatisch wirtschaftlich sinnvoll. Bei der Beurteilung sollten auch die Finanzierung während des Berufslebens, ein möglicher Arbeitgeberzuschuss, Vertragskosten, Kapitalanlage, Steuern und die spätere Beitragspflicht berücksichtigt werden.
Besonders bei einer durch Entgeltumwandlung finanzierten Direktversicherung lohnt sich deshalb eine Gesamtbetrachtung. Die Ersparnis bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen während der Ansparphase sollte den eigenen Beiträgen, der Arbeitgeberbeteiligung und der voraussichtlichen Nettoleistung im Ruhestand gegenübergestellt werden.
Fazit: Kranken- und Pflegeversicherung getrennt betrachten
Der Betriebsrentenfreibetrag entlastet seit 2020 pflichtversicherte Betriebsrentner bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung. 2026 beträgt er 197,75 Euro monatlich. Bei höheren Betriebsrenten wird für die Krankenversicherung grundsätzlich nur der darüber liegende Teil berücksichtigt.
Für die Pflegeversicherung gilt dagegen weiterhin eine Freigrenze. Auch freiwillig gesetzlich Versicherte können den Krankenversicherungsfreibetrag nicht nutzen. Bei Kapitalauszahlungen, mehreren Betriebsrenten und privat fortgeführten Direktversicherungen kommen weitere Besonderheiten hinzu. Wer die tatsächliche Nettobelastung einer Betriebsrente beurteilen möchte, sollte deshalb Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Steuerbelastung getrennt betrachten.
Zuletzt aktualisiert am 3. Oktober 2026.
Wenn Sie den Blog abonnieren, senden wir Ihnen eine E-Mail, wenn es neue Updates auf der Website gibt, damit Sie sie nicht verpassen.