Begriff | Definition |
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Relatives Abzugsfranchise | Das relative Abzugsfranchise ist ein Begriff aus dem Bereich der Selbstbeteiligung in Versicherungsangelegenheiten. Bei einem Abzugsfranchise handelt es sich um eine bestimmte Form der Selbstbeteiligung, die in vielen Versicherungsbereichen verwendet wird. Versicherungsnehmer haben dabei von allen Schäden bis zur vereinbarten Höhe einen Anteil selbst zu übernehmen. Die Selbstbeteiligung kann entweder als fester Betrag, als ein prozentualer Anteil oder aber als Kombination aus beiden Möglichkeiten vereinbart werden. Bei Versicherungen bedeutet ein Franchise die Vereinbarung eines Selbstbehaltes oder einer Selbstbeteiligung. Beides sind vertraglich geregelte Anteile oder Beträge, die Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst tragen. Franchises können pro Schaden oder pro Jahr vereinbart werden, wobei es sich aus wirtschaftlicher Sicht um eine bewusste Unterversicherung handelt. Vom relativen Abzugsfranchise wird bei einer prozentualen Selbstbeteiligung gesprochen. Hier übernehmen Versicherungsnehmer bei jedem Schaden einen prozentualen Anteil selbst. Die Versicherungsgesellschaft trägt nur den prozentualen Rest. Der vereinbarte Prozentsatz bleibt konstant. Aus verwaltungstechnischen Gründen werden Mindestbeträge und Höchstbeträge für eine Selbstbeteiligung vereinbart. Das relative Abzugsfranchise wird beispielsweise in der Sturmversicherung, der Rückversicherung oder der Krankheitskostenversicherung genutzt. Durch die Beteiligung von Versicherungsnehmern an Schadenbeträgen reduzieren sich bei Versicherungsgesellschaften die zu übernehmenden Risiken. Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung wirkt sich also auch günstig auf die zu zahlenden Versicherungsprämien aus.
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prozentuale Selbstbeteiligung |