Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Selbsttötung | Von einer Selbsttötung oder einem Suizid wird gesprochen, wenn sich jemand selbst das Leben genommen hat. In Lebensversicherungsverträgen kann die sogenannte Selbsttötungsklausel, Suizidklausel oder Selbstmordklausel verankert sein, wonach die Auszahlung der Versicherungssumme bei Selbsttötung ausgeschlossen wird. Durch die Selbsttötungsklausel kann auch eine Karenzzeit geregelt werden, die bei einem Suizid innerhalb dieses Zeitraumes nur die Auszahlung des Rückkaufswertes zusichert. Erst nach Ablauf dieser Karenzzeit würde die volle Versicherungssumme angewiesen. Klauseln in Bezug auf eine Selbsttötung unterscheiden sich im Umgang mit einem Suizid und beziehen Thematiken wie Geisteszustände oder Sterbehilfe mit ein. Durch Suizidklauseln können Versicherungsgesellschaften Versicherungsnehmer von der Versicherungsleistung ausschließen, deren Entschluss zur Selbsttötung bei Vertragsabschluss schon feststeht und die durch die Versicherungsleistung ihre Angehörigen absichern möchten.
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