Begriff | Definition |
---|---|
Restschuldversicherung | Bei einer Restschuldversicherung handelt es sich um eine besondere Form der Risikolebensversicherung im Zusammenhang mit einem Kredit, einem Darlehen oder einer Finanzierung. Die Restschuldversicherung übernimmt bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder im Todesfall die Rückzahlung eines Kredits, weshalb sie nahezu immer im Zusammenhang mit einem Kreditgeschäft abgeschlossen wird. Die deshalb auch Restkreditversicherung oder Kreditlebensversicherung genannte Restschuldversicherung dient der Absicherung von Kreditnehmern bzw. Hinterbliebenen für den Fall von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Tod. Kreditgebern wird durch die Restschuldversicherung eine zusätzliche Sicherheit verliehen, die an die kreditierende Bank abgetreten wird. Kommt es während der Kreditlaufzeit bei Vorliegen einer Restschuldversicherung zu Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder einen Todesfall, übernimmt die Versicherungsgesellschaft die noch offene Restschuld. Dies geschieht beim Todesfall in einer kompletten Tilgungssumme und bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit durch Übernahme der fälligen Raten. Restschuldversicherungen werden häufig in Gruppenversicherungsverträgen abgeschlossen.
Zugriffe - 255 |