
Bauwesenversicherung
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Bauwesenversicherung | Die Bauwesenversicherung ist eine andere Bezeichnung für die Bauleistungsversicherung. Sie schützt während der Bauphase vor bestimmten unvorhergesehen eintretenden Sachschäden an versicherten Bauleistungen. Wer sich mit der Absicherung eines Bauvorhabens beschäftigt, sollte allerdings nicht nur auf mögliche Schäden am entstehenden Gebäude achten. Auch Haftungsansprüche Dritter, die Insolvenz eines Bauunternehmens oder später auftretende Baumängel können erhebliche finanzielle Folgen haben. Diese Risiken werden nicht automatisch durch eine Bauwesenversicherung abgedeckt. Welche Risiken entstehen während eines Bauvorhabens?Ein Bauvorhaben ist mit unterschiedlichen finanziellen Risiken verbunden. Bereits ausgeführte Bauleistungen können beispielsweise durch außergewöhnliche Witterungseinflüsse oder Vandalismus beschädigt werden. Daneben besteht die Möglichkeit, dass durch Bauarbeiten andere Menschen verletzt oder fremde Sachen beschädigt werden. Weitere Schwierigkeiten können entstehen, wenn ein beauftragtes Unternehmen seine Arbeiten nicht fertigstellt oder nach der Bauabnahme Mängel festgestellt werden. Diese Situationen unterscheiden sich sowohl hinsichtlich der rechtlichen Verantwortlichkeit als auch bei den Möglichkeiten einer Versicherung oder anderweitigen Absicherung. Für Bauherren ist deshalb entscheidend, die einzelnen Risiken nicht miteinander zu verwechseln. Eine Versicherung, die Sachschäden am Bauwerk abdeckt, schützt nicht zwangsläufig auch vor Schadenersatzforderungen oder den Folgen einer Unternehmensinsolvenz. Welche Versicherungen schützen vor unterschiedlichen Baurisiken?Die Bauwesenversicherung beziehungsweise Bauleistungsversicherung betrifft in erster Linie bestimmte unvorhergesehen eintretende Sachschäden an den versicherten Bauleistungen während der Bauphase. Dazu können beispielsweise Schäden durch außergewöhnliche Witterungseinflüsse oder Vandalismus gehören. Welche Gefahren eingeschlossen sind, ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung erfüllt eine andere Aufgabe. Sie schützt den Bauherrn im vereinbarten Umfang vor den finanziellen Folgen gesetzlicher Haftpflichtansprüche Dritter und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Solche Ansprüche können beispielsweise entstehen, wenn jemand durch eine unzureichend gesicherte Baustelle verletzt wird. Für Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion während der Bauphase kann eine Feuerrohbauversicherung oder eine entsprechende Erweiterung des Versicherungsschutzes erforderlich sein. Sie ist von der Bauwesenversicherung zu unterscheiden, auch wenn einzelne Versicherungsangebote mehrere Gefahren miteinander kombinieren. Daneben gibt es Absicherungen für bestimmte finanzielle Folgen von Baumängeln oder einer Insolvenz des Bauunternehmens. Dazu zählen beispielsweise Baugewährleistungsversicherungen, Gewährleistungsbürgschaften und geeignete Fertigstellungssicherheiten. Sie erfüllen unterschiedliche Aufgaben und ersetzen sich nicht ohne Weiteres gegenseitig. Warum reicht eine Bauwesenversicherung allein nicht immer aus?Die Bauwesenversicherung ist auf bestimmte Sachschäden während der Errichtung des Bauwerks ausgerichtet. Sie übernimmt daher nicht automatisch die Kosten, wenn ein Bauunternehmen insolvent wird, ein Nachbar Schadenersatz verlangt oder nach der Bauabnahme ein Baumangel festgestellt wird. Auch finanzielle Folgen einer verzögerten Fertigstellung, beispielsweise zusätzliche Mietkosten oder entgangene Einnahmen, gehören nicht zum üblichen Versicherungsschutz. Für einzelne Risiken können besondere Vereinbarungen oder eigenständige Absicherungen erforderlich sein. Bauherren sollten deshalb zunächst prüfen, welche Risiken bereits durch bestehende Versicherungen, vertragliche Sicherheiten oder die Versicherungen beauftragter Unternehmen abgedeckt sind. Erst danach lässt sich beurteilen, welche zusätzlichen Absicherungen für das konkrete Bauvorhaben sinnvoll sind. Worauf sollten Bauherren bei der Absicherung achten?Nicht jedes Bauvorhaben benötigt denselben Versicherungsschutz. Bei einem Neubau können andere Risiken im Vordergrund stehen als bei einer kleineren Modernisierung oder einem umfangreichen Umbau eines bestehenden Gebäudes. Auch Eigenleistungen, besondere Bauverfahren und die Lage des Grundstücks können für die Absicherung eine Rolle spielen. Wichtig ist vor allem, zwischen Schäden am eigenen Bauwerk, gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter und finanziellen Risiken aus Bauverträgen zu unterscheiden. Wer diese Bereiche getrennt betrachtet, kann Versicherungslücken leichter erkennen und unnötige Doppelabsicherungen vermeiden. Welche Sachschäden die Bauwesenversicherung selbst abdeckt, welche Ausschlüsse gelten und worauf bei der Vertragsauswahl zu achten ist, erläutert unsere Fachseite zur Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung. |