Begriff | Definition |
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Mallorca-Police | Bei der Mallorca-Police oder Mallorca-Klausel handelt es sich um eine Leistung von einer Kfz-Haftpflichtversicherung, Schutzbriefversicherung oder Privat-Haftpflichtversicherung. Offiziell wird die Leistung „Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge“ genannt. Durch die Mallorca-Police wird die Deckungssumme der Versicherung, die für einen Leih- oder Mietwagen im Ausland geschlossen wurde, erweitert. Im Regelfall beinhaltet die Erweiterung die Summe bis zur Mindestdeckung in Deutschland oder auf die Summe der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Hintergrund der Mallorca-Police ist das regelmäßig geringere Niveau von ausländischen Versicherungssummen. Zwar sind Haftpflichtversicherungen auch in Europa Standard, aber die Deckungssummen variieren in den verschiedenen Ländern enorm. Eine Erweiterung des weltweiten Versicherungsschutzes für Mietwagen wird übrigens als Traveller-Police angeboten. Bei Anmietung eines Fahrzeuges im Ausland richtet sich der Versicherungsschutz grundsätzlich nach den Vorschriften des jeweiligen Landes. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung können in einigen EU-Ländern die Deckungssummen zu niedrig ausfallen. In diesen Fällen kann die Mallorca-Police als Zusatzversicherung in bestimmten europäischen Ländern dienen und die Deckungssumme erweitern. In vielen Kfz-Haftpflichtversicherungen ist die Mallorca-Police bereits enthalten. Wer kein eigenes Fahrzeug versichert hat, kann über eine separate Versicherung oder einen Autoclub eine Mallorca-Police abschließen.
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Synonyme:
Mallorca-Klausel, Mallorca-Deckung |