Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Integritätsentschädigung

Die Integritätsentschädigung ist ein Begriff des UVG, also des Schweizerischen Unfallversicherungsgesetzes. Die Integritätsentschädigung ist eine nach einem versicherten Unfall an Versicherte ausgezahlte Kapitalleistung, sofern eine körperliche, psychische oder geistige Schädigung durch den Unfall vorliegt. Bei bleibenden Gesundheitsschäden leistet die Unfallversicherung die Integritätsentschädigung als einmalige Zahlung, was mit einem Schmerzensgeld verglichen werden kann.

In die Berechnung der Integritätsentschädigung fließt der Jahresverdienst des Versicherten zum Unfallzeitpunkt ein. Dieser wird mit dem Integritätsschaden als Prozentsatz multipliziert, der nach einer Untersuchung durch den Arzt mit Hilfe von Skalen und Tabellen ermittelt wird. Die gesundheitlichen Schäden werden je nach Schwere und Umfang einem bestimmten Wert zugeordnet. Mehrere Schäden werden addiert oder eine Mischrechnung durchgeführt. Integritätsschäden werden dann ausgezahlt, wenn der Schaden zwischen 5 % und 100 % liegt. Die Höhe der Integritätsentschädigung ist also von der ärztlichen Einschätzung und dem normalen Verdienst abhängig.