Begriff | Definition |
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Invalidenversicherung | Der Begriff der Invalidenversicherung hat mehrere Bedeutungen. Es gibt Invalidenversicherungen in der Schweiz und in Liechtenstein. In Deutschland wurde durch Otto von Bismarck im Jahr 1889 die Alters- und Invalidenversicherung als Grundstein der heutigen Sozialversicherung eingeführt. Allerdings bietet die heutige Rente bei Erwerbsminderung keinen umfassenden Versicherungsschutz. Sie zahlt nur, wenn aus gesundheitlichen Gründen jegliche Erwerbstätigkeit nahezu unmöglich ist, weshalb Verbrauchern dringend zu einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung oder Dread-Disease-Versicherung geraten wird.
In der Schweiz hingegen stellt die seit 1960 existierende Invalidenversicherung eine obligatorische Versicherung dar. Sie ermöglicht durch Eingliederungsmaßnahmen invaliden Versicherungsnehmern die Sicherung ihrer teilweisen oder ganzen Existenzgrundlage. Ist eine Wiedereingliederung nicht möglich, wird eine Rente ausgezahlt. Als invalide gilt in der Schweiz der Zustand einer teilweisen oder ganzen Erwerbsunfähigkeit durch psychische, geistige oder körperliche Gesundheitsschäden. Der jeweilige Gesundheitsschaden muss entweder die Folge von Geburtskomplikationen, einer Krankheit oder aber eines Unfalls sein. Invalidenrenten werden nur dann ausgezahlt, wenn alle Möglichkeiten der Wiedereingliederung geprüft wurden und nicht durchgeführt werden können. Grundsätzlich steht die Wiedereingliederung vor der Rentenzahlung. Zugriffe - 111 |