
FAQ
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Vertragskündigung | Eine Vertragskündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei ein bestehendes Vertragsverhältnis beendet. Im Versicherungsrecht kann die Kündigung sowohl vom Versicherungsnehmer als auch vom Versicherer ausgehen. Voraussetzung ist, dass ein gesetzliches oder vertragliches Kündigungsrecht besteht und die dafür geltenden Bedingungen eingehalten werden. Die Zustimmung der anderen Vertragspartei ist für eine wirksame Kündigung grundsätzlich nicht erforderlich.
Welche gesetzlichen Regelungen gelten für die Vertragskündigung?Für Versicherungsverträge ist vor allem das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) maßgeblich. Es enthält allgemeine Vorschriften zur Vertragslaufzeit und Kündigung sowie besondere Regelungen für einzelne Versicherungsarten. Ergänzend können Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und die wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen von Bedeutung sein. Welche Kündigungsrechte bestehen, hängt unter anderem von der Versicherungsart, dem Kündigungsgrund und der bisherigen Vertragslaufzeit ab.
Welche Arten der Vertragskündigung gibt es?Grundsätzlich wird zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung unterschieden. Die ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der vorgesehenen Kündigungsfrist zu einem zulässigen Beendigungstermin. Ein besonderer Kündigungsgrund ist dafür in der Regel nicht erforderlich. Eine außerordentliche Kündigung setzt dagegen ein entsprechendes gesetzliches oder vertragliches Kündigungsrecht voraus. Solche Rechte können beispielsweise nach bestimmten Beitragserhöhungen oder Versicherungsfällen bestehen. Die jeweiligen Voraussetzungen und Fristen unterscheiden sich je nach Versicherungsart. Ein Widerruf ist rechtlich keine Kündigung. Er ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Lösung von einem zuvor abgeschlossenen Vertrag und hat andere Rechtsfolgen. Auch eine Beitragsfreistellung oder eine Anpassung des Versicherungsschutzes beendet den Vertrag nicht zwangsläufig. Ausführliche Informationen zu den unterschiedlichen Kündigungsmöglichkeiten finden Sie in unserem Beitrag Kündigung von Versicherungsverträgen.
Wer kann einen Versicherungsvertrag kündigen?Der Versicherungsnehmer kann einen Versicherungsvertrag kündigen, wenn die gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Auch der Versicherer besitzt bei bestimmten Versicherungsarten ein ordentliches Kündigungsrecht, beispielsweise bei vielen Sach- und Haftpflichtversicherungen. Bei anderen Versicherungen ist dieses Recht gesetzlich eingeschränkt oder ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für bestimmte private Krankenversicherungen. Eine Kündigung durch den Versicherer kann außerdem auf besonderen gesetzlichen Gründen beruhen, etwa auf einem qualifizierten Zahlungsverzug. Welche Rechte Versicherungsnehmer haben und welche Möglichkeiten zur Fortsetzung des Versicherungsschutzes bestehen, wenn die Kündigung vom Versicherer ausgeht, erläutert unser Beitrag Wenn der Versicherer den Vertrag kündigt.
Welche rechtlichen Folgen hat eine Vertragskündigung?Eine wirksame Kündigung beendet den Versicherungsvertrag zum maßgeblichen Zeitpunkt grundsätzlich für die Zukunft. Bereits entstandene Ansprüche und Verpflichtungen können jedoch bestehen bleiben. Dazu gehören beispielsweise offene Beitragsforderungen, mögliche Beitragserstattungen oder Leistungsansprüche aus Versicherungsfällen, die während der Vertragslaufzeit eingetreten sind. Eine Kündigung führt deshalb normalerweise nicht dazu, dass sämtliche bisherigen Vertragsleistungen rückabgewickelt werden. Welche finanziellen und rechtlichen Auswirkungen sich im Einzelnen ergeben, hängt von der jeweiligen Versicherung und den Umständen der Vertragsbeendigung ab. Diese Fragen behandeln wir ausführlich im Beitrag Rechtliche Folgen einer Vertragskündigung bei Versicherungen. |