
FAQ
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Folgebeitrag | Ein Folgebeitrag ist ein Versicherungsbeitrag, der nach dem ersten Beitrag für einen bestehenden Versicherungsvertrag fällig wird. Er wird auch als Folgeprämie bezeichnet. Je nach vertraglicher Vereinbarung können Folgebeiträge beispielsweise monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zu zahlen sein. Der Begriff wird insbesondere im Zusammenhang mit der Beitragszahlung und den Folgen eines Zahlungsverzugs verwendet. Was unterscheidet Erstbeitrag und Folgebeitrag?Der Erstbeitrag ist der erste zu zahlende Beitrag eines Versicherungsvertrags. Alle später fälligen Beiträge werden grundsätzlich als Folgebeiträge bezeichnet. Diese Unterscheidung ist rechtlich bedeutsam, weil das Versicherungsvertragsgesetz für die verspätete Zahlung des Erstbeitrags und eines Folgebeitrags unterschiedliche Regelungen vorsieht. Was passiert, wenn ein Folgebeitrag nicht bezahlt wird?Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer unter den gesetzlichen Voraussetzungen in Zahlungsverzug. Bei Versicherungsverträgen, auf die § 38 VVG Anwendung findet, kann der Versicherer eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Die Zahlungsaufforderung muss bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Angaben enthalten und auf die möglichen Rechtsfolgen hinweisen. Wird der rückständige Betrag nicht innerhalb einer wirksam gesetzten Frist bezahlt, kann der Versicherer unter den Voraussetzungen des § 38 VVG für einen danach eintretenden Versicherungsfall leistungsfrei sein. Außerdem kann er den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung wird unter bestimmten Voraussetzungen unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer die geschuldeten Beträge innerhalb eines Monats nach der Kündigung beziehungsweise nach Ablauf der Zahlungsfrist nachzahlt. Eine bereits eingetretene Leistungsfreiheit wird dadurch jedoch nicht rückwirkend beseitigt. Kann sich die Höhe eines Folgebeitrags ändern?Folgebeiträge müssen nicht während der gesamten Vertragslaufzeit gleich hoch bleiben. Beitragsanpassungen können beispielsweise aufgrund vertraglich vereinbarter Regelungen, einer Beitragsdynamik oder veränderter versicherter Risiken erfolgen. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Änderung zulässig ist, hängt von der jeweiligen Versicherungsart und den Vertragsbedingungen ab. Was sollten Versicherungsnehmer beachten?Versicherungsnehmer sollten auf die vereinbarten Fälligkeitstermine achten und Zahlungsaufforderungen des Versicherers nicht ignorieren. Bei finanziellen Schwierigkeiten kann es sinnvoll sein, frühzeitig nach einer Änderung der Zahlungsweise oder anderen vertraglichen Möglichkeiten zu fragen. Eine eigenmächtige Einstellung der Beitragszahlung kann dagegen den Versicherungsschutz gefährden. |