Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Leistungsfreiheit

Leistungsfreiheit bedeutet, dass eine Versicherungsgesellschaft von ihrer Leistungspflicht freigestellt wird. Die Leistungsfreiheit beschreibt die Situation, das die Versicherungsgesellschaft trotz eines eingetretenen Versicherungsfalls nicht zur Erbringung der Leistungen gegenüber dem jeweiligen Versicherungsnehmer verpflichtet ist. Die Leistungsfreiheit beruht dann meist darauf, dass der Versicherungsnehmer seine Vertragspflichten oder Obliegenheitspflichten verletzt hat. Durch diese Pflichtverletzungen hat der Versicherungsnehmer seinen vertraglich vereinbarten Leistungsanspruch verloren.

Zu den Ursachen einer Leistungsfreiheit gehören Prämienrückstände aufgrund Nichtzahlung oder nicht rechtzeitiger Zahlung, Verletzung der Hauptleistungspflichten und Obliegenheitsverletzungen. Insbesondere Obliegenheitsverletzungen wie Alkohol im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Falschangaben können eine Leistungsfreiheit begründen. Je nach Versicherungssparte und Tarif kommt auch eine gestaffelte Leistungsfreiheit in Betracht, die eine teilweise Regulierung oder aber Kürzung des Leistungsanspruches ermöglicht.