Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Insolvenzverschleppung

Insolvenzverschleppung bezieht sich auf die Situation, in der ein Unternehmen oder eine Person erkennbare Anzeichen von Zahlungsunfähigkeit zeigt, aber dennoch versucht, seine Geschäfte fortzuführen und seine Gläubiger nicht über die finanzielle Lage zu informieren. Dies kann auch als "verzögerte Insolvenzanmeldung" bezeichnet werden.

Welche rechtlichen Auswirkungen hat dies?
Die Insolvenzverschleppung ist ein strafrechtliches Delikt und kann sowohl für Unternehmen als auch für Einzelpersonen schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben. Zu den möglichen Auswirkungen gehören Geldstrafen, Haftstrafen und persönliche Haftung für die Schulden des Unternehmens. Darüber hinaus kann es auch zu zivilrechtlichen Klagen von Gläubigern kommen, die aufgrund der verzögerten Insolvenzanmeldung Verluste erlitten haben.

Welche Gesetze gelten?
In Deutschland ist die Insolvenzverschleppung in § 15a Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Dieser Paragraph besagt, dass ein Geschäftsführer oder Vorstand einer Gesellschaft, der die Insolvenz verschleppt, mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden kann. Auch die Gläubiger können gemäß § 823 Abs. 2 BGB Schadensersatzansprüche gegen den Geschäftsführer oder Vorstand geltend machen.

Was hat das mit Versicherungen zu tun?
Insolvenzverschleppung kann auch Auswirkungen auf Versicherungen haben, insbesondere auf die Betriebshaftpflichtversicherung. Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist und seine Geschäfte dennoch fortsetzt, kann dies als grobe Fahrlässigkeit angesehen werden und die Versicherung kann sich weigern, für entstandene Schäden aufzukommen. Dies kann dazu führen, dass das Unternehmen für die Schäden selbst aufkommen muss und somit seine finanzielle Lage weiter verschlechtert.

Welche Versicherungen greifen bei Insolvenzverschleppung?
Insolvenzverschleppung ist ein ernstes Vergehen, das für Unternehmen und ihre Verantwortlichen schwerwiegende Konsequenzen haben kann. In solchen Fällen kann es hilfreich sein, eine Versicherung zu haben, die bei Insolvenzverschleppung greift.

  1. Managerhaftpflichtversicherung
    Eine Managerhaftpflichtversicherung, auch bekannt als D&O-Versicherung, ist eine Versicherung, die Führungskräfte und Manager vor Schadensersatzansprüchen schützt, die aus ihrer Tätigkeit im Unternehmen resultieren können. In Fällen von Insolvenzverschleppung kann diese Versicherung einspringen, um die Kosten für rechtliche Verteidigung oder Schadensersatzansprüche zu übernehmen, die gegenüber den verantwortlichen Managern erhoben werden.

  2. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
    Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die Unternehmen und ihre Mitarbeiter vor finanziellen Schäden schützt, die durch Fehler oder Versäumnisse bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen können. In Fällen von Insolvenzverschleppung kann diese Versicherung einspringen, um die Kosten für Schadensersatzansprüche von Gläubigern oder anderen Beteiligten zu übernehmen.

  3. Betriebshaftpflichtversicherung
    Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Unternehmen vor Schadensersatzansprüchen, die aus ihrer Geschäftstätigkeit resultieren können. In Fällen von Insolvenzverschleppung kann diese Versicherung einspringen, um die Kosten für Schäden an Dritten zu übernehmen, die aufgrund der Insolvenz des Unternehmens entstanden sind.

  4. Warenkreditversicherung
    Eine Warenkreditversicherung schützt Unternehmen vor Verlusten, die durch Zahlungsausfälle von Kunden entstehen können. In Fällen von Insolvenzverschleppung kann diese Versicherung einspringen, um die Kosten für unbezahlte Rechnungen von insolventen Kunden zu übernehmen und somit die finanzielle Belastung für das Unternehmen zu reduzieren.

  5. Rechtsschutzversicherung
    Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für rechtliche Beratung und Vertretung in Rechtsstreitigkeiten. In Fällen von Insolvenzverschleppung kann diese Versicherung einspringen, um die Kosten für die Verteidigung gegen Schadensersatzansprüche oder andere rechtliche Konsequenzen zu übernehmen.

  6. Insolvenzversicherung
    Eine Insolvenzversicherung ist eine spezielle Versicherung, die Unternehmen vor den finanziellen Folgen einer Insolvenz schützt. In Fällen von Insolvenzverschleppung kann diese Versicherung einspringen, um die Kosten für die Insolvenzanmeldung und die Abwicklung des Insolvenzverfahrens zu übernehmen.

Zusammenfassung
Insolvenzverschleppung liegt vor, wenn ein Unternehmen trotz Zahlungsunfähigkeit weiterbetrieben wird, ohne die Gläubiger zu informieren. Dieses Verhalten ist strafbar und kann zu Geld- oder Haftstrafen führen. In Deutschland regelt § 15a InsO die Strafen für Geschäftsführer, die bei Insolvenzverschleppung bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe riskieren. Gläubiger können zudem Schadensersatzansprüche stellen. Versicherungen wie D&O-, Vermögensschadenhaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherungen können in solchen Fällen greifen, um rechtliche und finanzielle Kosten abzudecken.

Synonyme: Konkursverschleppung,verzögerte Insolvenzanmeldung