FAQ – häufige Fragen zu Versicherungen und Vorsorge

Innovationsklausel

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BegriffDefinition
Innovationsklausel

Eine Innovationsklausel ist eine vertragliche Regelung, durch die Versicherungsnehmer unter bestimmten Voraussetzungen automatisch von Verbesserungen der Versicherungsbedingungen profitieren können. Führt der Versicherer für den betreffenden Tarif oder die vereinbarte Produktgruppe verbesserte Leistungen ein, können diese auch für bestehende Verträge gelten, ohne dass ein neuer Versicherungsvertrag abgeschlossen werden muss.

Die Innovationsklausel ist insbesondere aus der privaten Haftpflichtversicherung bekannt, kann aber auch in anderen Versicherungsarten vorkommen. Welche Verbesserungen übernommen werden und ob zusätzliche Voraussetzungen gelten, richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag.

Welche Funktion hat die Innovationsklausel?

Die Innovationsklausel soll verhindern, dass Versicherungsnehmer allein wegen des Abschlussdatums ihres Vertrags von späteren Leistungsverbesserungen ausgeschlossen bleiben. Sie kann dazu beitragen, dass ein bestehender Versicherungsschutz an weiterentwickelte Bedingungen des Versicherers angepasst wird.

Eine Garantie für den besten verfügbaren Versicherungsschutz ist damit jedoch nicht verbunden. Die Klausel bezieht sich grundsätzlich auf die vertraglich festgelegten Verbesserungen beim jeweiligen Versicherer und nicht auf Angebote anderer Versicherungsunternehmen.

Wie funktioniert die Innovationsklausel?

Verbessert ein Versicherer seine Versicherungsbedingungen, können diese Verbesserungen aufgrund einer vereinbarten Innovationsklausel automatisch auch für bereits bestehende Verträge wirksam werden. Ein gesonderter Antrag des Versicherungsnehmers ist dann für die erfassten Änderungen normalerweise nicht erforderlich.

Ob die Übernahme ohne zusätzlichen Beitrag erfolgt, hängt vom Wortlaut der Klausel ab. Viele Innovationsklauseln sehen eine beitragsfreie Übernahme bestimmter Leistungsverbesserungen vor. Daraus ergibt sich jedoch kein allgemeiner Anspruch auf sämtliche künftigen Tarifleistungen.

Welche Verbesserungen können erfasst sein?

Eine Innovationsklausel kann beispielsweise die Erweiterung versicherter Leistungen, die Verbesserung bestimmter Entschädigungsgrenzen oder den Wegfall einzelner Leistungsausschlüsse erfassen. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Änderung unter die vertraglich vereinbarte Klausel fällt.

Neue Tarifgenerationen, zusätzliche Leistungsbausteine oder gegen Mehrbeitrag angebotene Erweiterungen werden dagegen nicht zwangsläufig übernommen. Auch eine automatische Beitragssenkung oder ein Wechsel in einen günstigeren Tarif gehört normalerweise nicht zum eigentlichen Zweck der Innovationsklausel.

Beispiel: Ein Versicherer erhöht in einem überarbeiteten Privathaftpflichttarif die Entschädigungsgrenze für eine bestimmte bereits versicherte Leistung. Enthält der bestehende Vertrag eine entsprechend ausgestaltete Innovationsklausel, kann die höhere Grenze auch für den Altvertrag gelten, ohne dass der Versicherungsnehmer einen neuen Tarif abschließen muss.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Zunächst muss eine Innovationsklausel wirksam Bestandteil des Versicherungsvertrags sein. Außerdem muss die konkrete Verbesserung zu den Änderungen gehören, die von der Klausel erfasst werden. Manche Versicherer beschränken die automatische Übernahme beispielsweise auf bestimmte Tarife, Leistungsarten oder Bedingungsänderungen.

Die Klausel bedeutet auch nicht, dass nachteilige Vertragsänderungen generell ausgeschlossen wären. Für solche Änderungen gelten die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen unabhängig davon, ob eine Innovationsklausel vereinbart wurde.

Was ist der Unterschied zwischen Innovationsklausel und Besserstellungsklausel?

Die Begriffe Innovationsklausel und Besserstellungsklausel werden teilweise ähnlich verwendet. Sie müssen jedoch nicht dieselbe Regelung bezeichnen.

Eine Innovationsklausel bezieht sich typischerweise auf künftige Verbesserungen der Versicherungsbedingungen beim eigenen Versicherer. Eine Besserstellungsklausel kann dagegen beispielsweise vorsehen, dass bei einem Versichererwechsel bestimmte günstigere Regelungen des unmittelbar vorherigen Vertrags unter festgelegten Voraussetzungen berücksichtigt werden.

Da die Bezeichnungen nicht einheitlich verwendet werden, ist für den tatsächlichen Leistungsumfang ausschließlich die konkrete Vertragsregelung entscheidend.

Wie lange gilt die Innovationsklausel?

Eine Innovationsklausel gilt grundsätzlich so lange, wie sie Bestandteil des bestehenden Versicherungsvertrags ist. Bei einer regulären Vertragsverlängerung kann sie daher weiterhin Anwendung finden.

Wird der Vertrag beendet oder in einen anderen Tarif umgestellt, ist zu prüfen, welche Bedingungen anschließend gelten. Auch kann die Klausel bestimmte zeitliche oder tarifbezogene Einschränkungen enthalten.

Worauf sollten Versicherungsnehmer achten?

Eine Innovationsklausel kann ein sinnvoller Bestandteil eines Versicherungsvertrags sein, ersetzt aber keinen gelegentlichen Vergleich des bestehenden Versicherungsschutzes mit aktuellen Angeboten. Denn selbst bei automatischer Übernahme einzelner Verbesserungen können neue Tarife zusätzliche Leistungen enthalten, die nicht unter die Klausel fallen.

Besonders wichtig ist deshalb die Frage, welche Verbesserungen automatisch übernommen werden, ob dies ohne Mehrbeitrag geschieht und welche Einschränkungen vorgesehen sind. Nur anhand der konkreten Versicherungsbedingungen lässt sich beurteilen, welchen zusätzlichen Nutzen die Innovationsklausel tatsächlich bietet.

Synonyme: Innovationsgarantie, Innovationsklauseln, automatische Leistungsverbesserung