Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Entschädigungsgrenze

Entschädigungsgrenzen werden im Versicherungsjargon auch „Sublimits“ genannt. Es handelt sich dabei um Höchstbeträge, die eine Versicherung maximal im Schadensfall ausgleicht. Im Bereich der Sachversicherungen sind für alle Leistungsbereiche individuelle Entschädigungsgrenzen vorgesehen.

In Hausratversicherungen werden beispielsweise alle Gegenstände aus dem Hausrat bis zur Entschädigungsgrenze der Versicherungssumme versichert. Ersetzt wird in diesen Fällen der Neuwert. Sollten jedoch Wertgegenstände wie Münzen, Gold, Schmuck oder Wertpapiere zu Schaden gekommen sein, die nicht zusätzlich in einem Tresor o.ä. gesichert waren, zahlt die Versicherungsgesellschaft nur anteilig – häufig etwa 20 % - als Entschädigung aus. Für Aufräumkosten gilt in der Regel eine Entschädigungsgrenze von 5 %.

Durch die Entschädigungsgrenze wird also die Versicherungssumme auf einen bestimmten Betrag beschränkt, die eine Versicherung im Falle des Schadens auszahlt. Die entsprechenden Sublimits können den Versicherungsbedingungen und der Versicherungspolice entnommen werden.

Synonyme: Sublimits