Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Entschädigungsgrenze

Die Entschädigungsgrenze ist ein Begriff aus dem Versicherungswesen und beschreibt den maximalen Betrag, den ein Versicherer im Schadensfall an den Versicherungsnehmer auszahlt. Sie wird auch als Deckungssumme oder Versicherungssumme bezeichnet und ist in der Versicherungspolice festgelegt. Die Höhe der Entschädigungsgrenze variiert je nach Art der Versicherung und kann unterschiedliche Bezeichnungen haben, wie beispielsweise Versicherungssumme, Versicherungslimit oder Deckungssumme.

Welche Bedeutung hat die Entschädigungsgrenze?
Die Entschädigungsgrenze spielt eine wichtige Rolle bei Versicherungen, da sie die maximale Höhe der Leistungen begrenzt, die der Versicherer im Schadensfall erbringt. Sie dient somit als Schutz für den Versicherer, um hohe Kosten zu vermeiden und die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu gewährleisten. Für den Versicherungsnehmer bedeutet die Entschädigungsgrenze, dass er im Schadensfall nicht mehr als den vereinbarten Betrag von der Versicherung erhalten kann. Es ist daher wichtig, die Entschädigungsgrenze bei der Wahl einer Versicherung sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen, um ausreichend abgesichert zu sein.

Welche Arten von Entschädigungsgrenzen gibt es?
Grundsätzlich gibt es bei Versicherungen zwei Arten von Entschädigungsgrenzen: die Versicherungssumme und die Selbstbeteiligung.

  1. Versicherungssumme
    Die Versicherungssumme ist der maximale Betrag, den eine Versicherung im Schadensfall auszahlt. Sie wird bei Vertragsabschluss festgelegt und kann je nach Versicherungssparte unterschiedlich hoch sein. Bei Sachversicherungen wie z.B. der Hausratversicherung wird die Versicherungssumme in der Regel anhand des Neuwertes der versicherten Gegenstände festgelegt. Bei Personenversicherungen wie z.B. der Berufsunfähigkeitsversicherung hängt die Höhe der Versicherungssumme von der individuellen Absicherung ab.

  2. Selbstbeteiligung
    Die Selbstbeteiligung ist der Teil des Schadens, den der Versicherungsnehmer selbst tragen muss. Sie wird ebenfalls bei Vertragsabschluss festgelegt und kann je nach Versicherungssparte und Vertragsbedingungen variieren. Eine höhere Selbstbeteiligung führt in der Regel zu einer niedrigeren Versicherungsprämie, da der Versicherungsnehmer im Schadensfall einen Teil der Kosten selbst übernimmt.

Welche weiteren Entschädigungsgrenzen gibt es?
Neben der Versicherungssumme und der Selbstbeteiligung gibt es noch weitere Entschädigungsgrenzen, die bei Versicherungen eine Rolle spielen können.

  1. Höchstentschädigungsgrenze
    Die Höchstentschädigungsgrenze ist die maximale Summe, die eine Versicherung für einen bestimmten Schadenfall auszahlt. Sie kann bei Personenversicherungen wie z.B. der Unfallversicherung oder der Haftpflichtversicherung relevant sein, wenn es zu hohen Schadensersatzforderungen kommt.

  2. Zeitliche Entschädigungsgrenze
    Bei einigen Versicherungen gibt es eine zeitliche Entschädigungsgrenze, d.h. die Versicherung zahlt nur für einen begrenzten Zeitraum Leistungen. Dies ist z.B. bei der Krankentagegeldversicherung der Fall, bei der die Versicherung nur für eine bestimmte Dauer, z.B. 2 Jahre, im Krankheitsfall zahlt.

  3. Begrenzung auf bestimmte Schäden
    Manche Versicherungen begrenzen die Entschädigung auf bestimmte Schäden oder Risiken. So gibt es z.B. bei der Haftpflichtversicherung Ausschlüsse für bestimmte Schäden, wie z.B. vorsätzlich verursachte Schäden oder Schäden durch Krieg oder Kernenergie.

Wie können Versicherungsnehmer die Entschädigungsgrenzen beeinflussen?
Die Höhe der Entschädigungsgrenzen kann durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden.

  1. Wahl der Versicherungssumme
    Bei Versicherungen mit einer Versicherungssumme, wie z.B. der Hausratversicherung, können Versicherungsnehmer selbst entscheiden, wie hoch die Versicherungssumme sein soll. Eine zu niedrige Versicherungssumme kann jedoch im Schadensfall zu einer Unterversicherung führen, wodurch die Versicherung nicht den vollen Schaden ersetzt.

  2. Höhe der Selbstbeteiligung
    Durch die Wahl einer höheren Selbstbeteiligung können Versicherungsnehmer ihre Versicherungsprämie senken. Allerdings sollten sie dabei bedenken, dass sie im Schadensfall einen höheren Betrag selbst tragen müssen.

  3. Zusatzbausteine und Erweiterungen
    Durch den Abschluss von Zusatzbausteinen oder Erweiterungen können Versicherungsnehmer die Entschädigungsgrenzen erweitern. So gibt es z.B. bei der Haftpflichtversicherung die Möglichkeit, eine höhere Versicherungssumme für Mietsachschäden oder eine erweiterte Deckung für deliktunfähige Kinder zu vereinbaren.

Was passiert, wenn die Entschädigungsgrenze erreicht ist?
Wenn die Entschädigungsgrenze erreicht ist, wird der Versicherer keine weiteren Leistungen mehr erbringen. Der Versicherungsnehmer trägt dann selbst die Kosten für den entstandenen Schaden. Es ist daher wichtig, die Entschädigungsgrenze realistisch und ausreichend hoch anzusetzen, um im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Bei einigen Versicherungen, wie beispielsweise der Hausratversicherung, kann es möglich sein, die Entschädigungsgrenze im Laufe der Zeit anzupassen, um eine ausreichende Absicherung zu gewährleisten.

Zusammenfassung
Die Entschädigungsgrenze legt den maximalen Auszahlungsbetrag einer Versicherung im Schadensfall fest und ist entscheidend für die Absicherung des Versicherungsnehmers. Sie variiert je nach Versicherungsart und kann als Versicherungssumme oder Selbstbeteiligung auftreten. Versicherungsnehmer können die Höhe selbst beeinflussen, indem sie die Versicherungssumme wählen oder die Selbstbeteiligung anpassen. Wird die Entschädigungsgrenze erreicht, muss der Versicherungsnehmer weitere Kosten selbst tragen, weshalb eine realistische Festlegung wichtig ist.

Synonyme: Sublimits