Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Mietsachschaden

Ein Mietsachschaden ist ein Schaden an einem gemieteten Wohnobjekt, den Mieter verursacht haben und für diesen auch haften müssen. Eine private Haftpflichtversicherung kann auch gegen Mietsachschäden absichern. In diesem Fall deckt die Haftpflichtversicherung die Forderungen des Vermieters ab. Entscheidend ist aber, welche Mietsachschäden versichert sind, da viele Ausschlussklauseln Schäden an Möbeln oder Außenflächen ausgrenzen.

Ein Mietsachschaden kommt in der Regel am fest verbauten Inventar des Mietobjekts in Betracht, was beispielsweise die Sanitäranlagen, Fußböden, Einbauschränken und mit im Mietvertrag verankerte Einbauküchen betrifft. Ein Mietsachschaden liegt vor, wenn etwas davon schuldhaft durch  die Mieter beschädigt worden ist. Mietsachschäden können natürlich auch aus Versehen oder Unachtsamkeit herbeigeführt werden. Mieter müssen einen Schaden unverzüglich nach der Entstehung dem Vermieter melden. Vermieter haben in diesem Fall das Recht, die Kosten für eine Ausbesserung oder Reparatur bei den Mietern geltend zu machen.

Ausgenommen davon sind Bestandteile des Mietobjekts, die der normalen Abnutzung und dem Verschleiß unterliegen. Gebrauchsspuren durch eine gewöhnliche Nutzung und Beanspruchung lassen sich nicht vermeiden und werden nicht zu den Mietsachschäden gezählt.

Durch eine private Haftpflichtversicherung lassen sich auch Mietsachschäden absichern. Die Versicherung kommt dann für Schadensforderungen des Vermieters auf, sofern die Schäden das mitgemietete Inventar betreffen. Außenanlagen wie Gärten oder Garagen und Möbel oder Küchengeräte werden häufig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Einige Versicherungen sichern auch für den Fall ab, dass Mieter ihre Schlüssel verlieren und aus diesem Grund eine neue Schließanlage installiert werden muss.