Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Innenverhältnis

Das Innenverhältnis ist aus versicherungstechnischer Sicht ein wichtiger Begriff im Bereich der D & O Versicherungen. D & O steht dabei als Abkürzung für Directors-and-Officers, was einer Organ- und Manager-Haftpflichtversicherung ähnelt. D & O-Versicherungen sind Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen, die Unternehmen für Manager, Organe und leitende Angestellte zugunsten Dritter abschließen. Versichert werden Manager und Organe, nicht aber das betreffende Unternehmen. Der Versicherungsschutz bezieht sich in der Regel auf Pflichtverletzungen.

Führungskräfte können durch Fehlentscheidungen und Pflichtverletzungen nicht nur von Dritten haftbar gemacht werden (Außenhaftung), sondern auch im Innenverhältnis. Schadensersatzansprüche, die im Rahmen der D & O-Versicherung einem Innenverhältnis zugerechnet werden, werden vom Aufsichtsgremium, der Gesellschafterversammlung oder der Unternehmensführung des Unternehmens selbst geltend gemacht. Wird ein Unternehmen von mehreren Geschäftsführern geleitet, so kommt auch eine Gesamtschuldnerhaftung in Betracht. So kann es geschehen, dass die Anzahl der Schadensersatzforderungen an das Unternehmen an die jeweiligen Geschäftsführer oder anderweitig Verantwortlichen des Unternehmens im Innenverhältnis weitergeleitet werden.

Eine D & O-Versicherung kann im Innenverhältnis von Schadensersatzansprüchen freistellen, die ein Unternehmen gegenüber einem seiner Organe aufgrund einer Pflichtverletzung geltend machen könnten. Durch die Absicherung im Innenverhältnis kann die Entscheidungs- und Handlungsfreiheit der Führungsebene abgesichert werden. Die Organe reduzieren das Risiko, durch die Haftung im Innenverhältnis auch mit ihrem Privatvermögen haften zu müssen.

D & O-Versicherungen können im Innenverhältnis auch eine Rechtsschutzfunktion beinhalten, die alle Verfahrenskosten übernimmt. Des Weiteren können eine Rückwärtsdeckung, eine Absicherung von Fahrlässigkeit und ein Strafrechtsschutz auch für Schäden im Innenverhältnis vereinbart werden.