FAQ – häufige Fragen zu Versicherungen und Vorsorge

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BegriffDefinition
Integritätsprinzip

Das Integritätsprinzip bezeichnet allgemein den Grundsatz, ehrlich, verantwortungsbewusst und im Einklang mit rechtlichen und ethischen Anforderungen zu handeln. Im Versicherungswesen beschreibt es insbesondere einen redlichen Umgang zwischen Versicherungsunternehmen, Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern. Es handelt sich dabei jedoch nicht um einen eigenständigen, ausdrücklich im deutschen Versicherungsvertragsgesetz definierten Rechtsgrundsatz.

Welche Bedeutung hat das Integritätsprinzip bei Versicherungen?

Integrität zeigt sich im Versicherungsbereich vor allem durch transparente Informationen, die Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Pflichten sowie einen sachgerechten Umgang mit Interessenkonflikten. Versicherungsunternehmen müssen die für sie geltenden aufsichts- und vertragsrechtlichen Anforderungen beachten. Versicherungsnehmer sind ihrerseits verpflichtet, bestimmte gesetzliche und vertragliche Mitwirkungs- und Auskunftspflichten einzuhalten.

Ein Beispiel ist die vorvertragliche Anzeigepflicht. Nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) müssen Versicherungsnehmer die ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände anzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Eine allgemeine Pflicht, ungefragt sämtliche möglicherweise relevanten Informationen mitzuteilen, besteht daraus nicht.

Welche rechtlichen Folgen können Pflichtverletzungen haben?

Verstöße gegen gesetzliche oder vertragliche Pflichten können unterschiedliche Folgen haben. Bei einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kommen beispielsweise unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung in Betracht. Bei arglistiger Täuschung kann zudem eine Anfechtung des Vertrags möglich sein.

Auch Versicherungsunternehmen unterliegen gesetzlichen Verpflichtungen und der Versicherungsaufsicht. Welche aufsichtsrechtlichen oder zivilrechtlichen Konsequenzen ein Verstoß hat, richtet sich nach der konkret verletzten Vorschrift. Aus dem allgemeinen Integritätsgedanken allein ergeben sich dagegen keine eigenständigen Sanktionen.