Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Implosion

Bei einer Implosion bricht ein Objekt plötzlich zusammen, weil der Außendruck den Innendruck übersteigt oder andere Kräfte in unausgeglichener Weise auf das Objekt einwirken. Die Implosion gilt als Gegensatz zur Explosion, bei der das Kräfteverhältnis umgekehrt ist.

Eine Implosion kann zum Beispiel bei Bildröhren von Fernsehgeräten oder Bildschirmen von Computern auftreten. Aber auch Ventile, Rohrleitungen, Druckbehälter und andere Einrichtungen können durch eine Implosion betroffen und beschädigt werden. In diesen Fällen kommt es zur Implosion, weil das Objekt an Stabilität verliert und den Druck nicht mehr ausgleichen kann. Aus diesem Grund kommt es bei einer Implosion auch häufig zu einem lauten Knallgeräusch, was auf die damit verbundene rapide Änderung des Luftdrucks zurückzuführen ist.

Eine Implosion kann sich auch ohne mechanische Einwirkungen ereignen. In Hausratversicherungen sind häufig nur Explosionsschäden versichert. Implosionsschäden sind nicht immer automatisch Bestandteil einer Hausratversicherung, sondern werden als Zusatzleistung angeboten. Implosionsschäden können auch im Bereich der Privathaftpflichtversicherung abgesichert werden.