FAQ – häufige Fragen zu Versicherungen und Vorsorge

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Individuelle Gesundheitsleistungen

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind medizinische Untersuchungen, Behandlungen oder Beratungsleistungen, die nicht zum regulären Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehören und deshalb grundsätzlich von Patienten selbst bezahlt werden müssen. Sie werden auch als Selbstzahlerleistungen bezeichnet. Ob eine bestimmte Leistung tatsächlich privat zu bezahlen ist, hängt allerdings vom Anlass der Behandlung, den gesetzlichen Leistungsvoraussetzungen und möglichen zusätzlichen Leistungen der Krankenkasse ab.

IGeL werden insbesondere in Arztpraxen angeboten und können unterschiedliche Zwecke erfüllen. Dazu gehören zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen, bestimmte Diagnoseverfahren, alternative Behandlungsmethoden oder medizinische Leistungen auf persönlichen Wunsch. Nicht jede IGeL ist medizinisch sinnvoll oder notwendig. Umgekehrt bedeutet die fehlende Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse nicht automatisch, dass eine Leistung grundsätzlich nutzlos ist.

Welche Untersuchungen und Behandlungen werden als IGeL angeboten?

Das Angebot ist vielfältig. Typische Beispiele sind:

  • Zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen: Dazu gehören beispielsweise die Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung oder Ultraschalluntersuchungen der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung bei Frauen ohne entsprechende Beschwerden. Der medizinische Nutzen solcher Untersuchungen ist teilweise nicht ausreichend belegt oder wird kritisch bewertet.
  • Besondere Laboruntersuchungen: Bestimmte Bluttests oder zusätzliche Gesundheitschecks können als Selbstzahlerleistung angeboten werden, wenn keine medizinische Indikation für eine Kassenleistung besteht.
  • Alternative und ergänzende Behandlungsmethoden: Hierzu zählen bestimmte naturheilkundliche Verfahren oder Behandlungen, deren Kosten die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt. Die wissenschaftliche Bewertung unterscheidet sich je nach Methode.
  • Reisemedizinische und sonstige Wunschleistungen: Bestimmte Reiseberatungen, Impfungen, ärztliche Bescheinigungen oder sportmedizinische Untersuchungen können privat zu bezahlen sein. Einzelne Krankenkassen übernehmen jedoch bestimmte Leistungen freiwillig.
  • Zusätzliche Untersuchungen in der Schwangerschaft: Beispielsweise können Ultraschalluntersuchungen ohne medizinische Notwendigkeit als Selbstzahlerleistung angeboten werden. Bei medizinischer Indikation können zusätzliche Untersuchungen dagegen Bestandteil der gesetzlichen Versorgung sein.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer zusätzlichen Wunschleistung und einer medizinisch notwendigen Untersuchung. Hautkrebs-Screening und Darmkrebsfrüherkennung gehören beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen zum gesetzlichen Früherkennungsprogramm. Auch der nicht-invasive Pränataltest (NIPT) auf bestimmte Trisomien kann in begründeten Einzelfällen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Patienten sollten deshalb nicht vorschnell davon ausgehen, dass eine angebotene Untersuchung grundsätzlich privat zu bezahlen ist.

Warum übernehmen gesetzliche Krankenkassen nicht jede IGeL?

Die gesetzliche Krankenversicherung muss Leistungen grundsätzlich übernehmen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei gelten insbesondere die Anforderungen, dass Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen. Für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung ist außerdem die Bewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) von Bedeutung.

Eine Leistung kann aus unterschiedlichen Gründen nicht zum regulären Leistungskatalog gehören. Manche Angebote dienen überwiegend persönlichen Wünschen, andere sind für bestimmte Patientengruppen nicht vorgesehen. Bei weiteren Verfahren fehlt bislang ein ausreichender wissenschaftlicher Nachweis ihres Nutzens oder es bestehen Hinweise auf mögliche Schäden. Deshalb sollten IGeL nicht pauschal als zusätzliche oder bessere medizinische Versorgung angesehen werden.

Sind Individuelle Gesundheitsleistungen sinnvoll?

Ob eine IGeL sinnvoll ist, lässt sich nur für die jeweilige Leistung und die persönliche Situation beurteilen. Entscheidend ist, ob die Untersuchung oder Behandlung einen nachgewiesenen gesundheitlichen Nutzen bietet und ob dieser mögliche Risiken überwiegt. Zusätzliche Untersuchungen können beispielsweise auffällige Befunde liefern, die sich später als harmlos herausstellen. Solche falsch positiven Ergebnisse können weitere Untersuchungen, unnötige Behandlungen und erhebliche Verunsicherung nach sich ziehen.

Besonders kritisch sollten Patienten Angebote betrachten, bei denen der medizinische Nutzen unklar ist oder die als besonders umfassende Vorsorge beworben werden. Mehr Untersuchungen bedeuten nicht zwangsläufig mehr Sicherheit. Eine unabhängige Orientierung bietet der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes Bund. Dort werden zahlreiche Selbstzahlerleistungen anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse bewertet.

Welche Rechte haben Patienten bei IGeL?

Patienten müssen sich nicht sofort für eine angebotene Selbstzahlerleistung entscheiden. Sie haben Anspruch auf eine verständliche ärztliche Aufklärung über den möglichen Nutzen, die Risiken und vorhandene Behandlungsalternativen. Dazu gehört auch der Hinweis, wenn eine geeignete Untersuchung oder Behandlung als reguläre Kassenleistung zur Verfügung steht. Eine medizinisch notwendige Behandlung darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass zusätzlich eine IGeL vereinbart wird.

Vor Beginn einer Selbstzahlerleistung müssen die voraussichtlichen Kosten in Textform mitgeteilt werden, wenn eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung nicht gesichert ist. Bei IGeL in der vertragsärztlichen Versorgung ist außerdem eine schriftliche Behandlungsvereinbarung erforderlich, in der die privat zu erbringenden Leistungen und die Kostenpflicht festgehalten werden. Patienten sollten sich diese Unterlagen aushändigen lassen und erst unterschreiben, wenn sie die Leistung und die Kosten verstanden haben. Wer eine IGeL ablehnt, muss dafür kein Verzichtsformular unterschreiben.

Nach der Behandlung muss eine ordnungsgemäße Rechnung ausgestellt werden. Ärztliche Selbstzahlerleistungen werden grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die Preise können sich daher unter anderem durch die Art und den Umfang der Leistung sowie den zulässigen Gebührensatz unterscheiden. Eine bloße pauschale Preisangabe ohne nachvollziehbare Abrechnung genügt nicht den Anforderungen an eine privatärztliche Rechnung.

Übernimmt eine Krankenzusatzversicherung die Kosten für IGeL?

Eine private Krankenzusatzversicherung kann bestimmte zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen oder Behandlungen erstatten, wenn diese ausdrücklich zum vereinbarten Leistungsumfang gehören. Daraus folgt jedoch nicht, dass sämtliche Individuellen Gesundheitsleistungen versichert sind. Viele Tarife enthalten Einschränkungen, Höchstbeträge, bestimmte Leistungsvoraussetzungen oder Ausschlüsse für einzelne Verfahren. Welche Möglichkeiten eine gezielte Absicherung zusätzlicher Vorsorgeuntersuchungen bietet und wann sich diese finanziell lohnt, erläutert unsere Fachseite zur Vorsorgezusatzversicherung.

Auch gesetzliche Krankenkassen bieten teilweise freiwillige Zusatzleistungen an, die über den allgemeinen Leistungskatalog hinausgehen. Dazu können beispielsweise bestimmte Vorsorgeangebote oder Reiseimpfungen gehören. Vor einer privat zu bezahlenden Untersuchung lohnt sich deshalb eine Nachfrage bei der eigenen Krankenkasse. Eine zusätzliche Versicherung allein zur Finanzierung gelegentlicher IGeL ist nicht automatisch wirtschaftlich sinnvoll. Entscheidend ist, welche Leistungen tatsächlich benötigt werden und wie hoch die Beiträge im Verhältnis zu den möglichen Erstattungen ausfallen.

Was sollten Patienten vor der Entscheidung über eine IGeL beachten?

Vor einer kostenpflichtigen Untersuchung oder Behandlung sollten Patienten klären, welchen konkreten Nutzen sie erwarten können, welche Risiken bestehen und ob eine medizinisch gleichwertige Kassenleistung verfügbar ist. Ebenso wichtig sind die Gesamtkosten einschließlich möglicher Folgeuntersuchungen. Bestehen Zweifel, kann eine unabhängige Information oder eine ärztliche Zweitmeinung bei der Entscheidung helfen.

Eine IGeL sollte nicht allein deshalb gewählt werden, weil sie zusätzlich angeboten oder als besonders gründliche Vorsorge dargestellt wird. Wer Nutzen, Risiken, Alternativen und Kosten kennt, kann besser beurteilen, ob die Selbstzahlerleistung im persönlichen Fall einen sinnvollen Mehrwert bietet.

Synonyme: IGeL, IGeL-Leistungen, individuelle Gesundheitsleistung, Selbstzahlerleistung, Selbstzahlerleistungen