Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Mindestrente

Eine allgemeine Mindestrente sieht das deutsche Rentensystem nicht vor. Die Höhe der gesetzlichen Rente richtet sich ausschließlich nach dem bisherigen und individuellen Versicherungsverlauf. Fällt eine Rente jedoch besonders gering aus, bestehen vielleicht Ansprüche auf Leistungen aus der Grundsicherung.

Viele Jahre hat die Bundesregierung Debatten über eine Mindestrente, Solidarrente, Zuschussrente oder Lebensleistungsrente geführt. Seit dem 01.01.2021 können Bürger nun eine Grundrente erhalten. Als Zuschlag für Geringverdiener sollen alle von der Grundrente profitieren, die mindestens 33 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Der Grundrentenzuschlag wird gestaffelt und erreicht nach 35 Beitragsjahren seine volle Höhe, wobei auch Kindererziehungs- und Pflege-Zeiten angerechnet werden.

Die Grundrente muss nicht gesondert beantragt werden. Gemeinsam mit den Finanzämtern prüft die Rentenversicherung den Anspruch automatisch. Bei der Berechnung der Grundrente wird das Einkommen berücksichtigt. Eine Vermögensprüfung findet jedoch nicht statt. Nach Informationen aus dem Arbeitsministerium soll der Zuschlag zur Rente maximal 404,86 € in den alten Bundesländern und bis etwa 390,00 € in den neuen Bundesländern betragen.