Krankenversicherungen

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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Die private Krankenversicherung

Unter bestimmten Umständen haben Versicherte die Möglichkeit, die gesetzliche Krankenversicherung zu verlassen und sich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden. Vorteilhaft an privaten Krankenversicherungen ist, dass die Tarife besonders bei einem hohen Einkommen günstiger sein können als in den gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Beiträge für private Versicherungen orientieren sich nicht am Einkommen des Versicherten, sondern vor allem an seinem Alter. Ebenfalls geschätzt wird die größere Flexibilität in den Leistungsangeboten und die fest vereinbarten Beiträge, die von der Versicherung jedoch auch erhöht werden können.

 

Wer sind die privaten Krankenversicherungen?

Die Anbieter von privaten Krankenversicherungen (PKV) sind entweder Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Sie bieten ihre Leistungen auf der Basis des Unternehmensrechts sowie des Versicherungsvertrags- und Versicherungsaufsichtsgesetzes an. Diejenigen Versicherer, die ihren Sitz in Deutschland haben, unterstehen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Interessenvertretung wird durch den Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.  mit Sitz in Köln wahrgenommen, der auch die Privaten Pflegeversicherungen vertritt. Sonderfälle sind die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten und die Postbeamtenkrankenkasse: Sie werden als Körperschaften des öffentlichen Rechts geführt und gelten als Sozialeinrichtungen der Deutschen Bahn bzw. der Deutschen Post.

 

Die private Krankenversicherung, nicht für jeden die 1. Wahl

Im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenkassen können private Krankenversicherungen selbst über die Annahme von Versicherungsanträgen entscheiden. Personen mit einer belasteten Krankengeschichte können unter Umständen Probleme haben, eine private Versicherung zu einem günstigen Preis zu finden oder dort überhaupt versichert zu werden. Einige Krankenversicherungen nehmen auch Patienten mit schwierigeren Krankheitsbildern auf, erhöhen wegen des höheren Kostenrisikos aber den Beitrag oder schließen bestimmte Krankheitsrisiken aus. Antragsteller sollten sich in solchen Fällen genau über die angebotenen Konditionen und Vertragsbestimmungen informieren, bevor sie sich für einen Anbieter entscheiden. Eine Rückkehr in die der gesetzliche Krankenversicherung ist nur sehr schwer möglich.
Auch Familien oder Paare, die noch Kinder haben möchten, sollten genau über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken. Die Familienmitglieder lassen sich zwar mitversichern, aber im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung kennen die Privaten in der Regel keine Familienversicherung: Bei ihnen muss für jedes Mitglied ein (reduzierter) Beitrag gezahlt werden.

 

Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen

Der Versicherungsumfang unterscheidet sich bei den unterschiedlichen Anbietern deutlich. Einige private Krankenversicherungen bieten Kunden die Möglichkeit sich unterschiedliche Leistungsbausteine individuell zusammenzustellen. Neben den Kernleistungen können Kunden zusätzliche Leistungen wie Zahnersatz, Chefarztbehandlung, Sehhilfen, Massagen, alternative Behandlungsmethoden wie Homöopathie, Einzelzimmer im Krankenhaus und Leistungen im Ausland auf Wunsch mitversichern.

Da eine Private Krankenversicherung eine wichtige langfristige Entscheidung darstellt, sollten Interessenten sich Zeit nehmen möglichst viele verschiedene Versicherungen im Vergleich zu prüfen. Wer genau weiß, welche Leistungen für ihn wichtig sind, findet im Internet viele Möglichkeiten sich einen Überblick über die derzeit am Markt verfügbaren Konditionen zu verschaffen. Vergleichsplattformen bieten die Möglichkeit nach Eingabe bestimmter Eckdaten wie Alter, Geschlecht, Versicherungsumfang und Zahlungsart Tarife mehrere Anbieter direkt miteinander zu vergleichen. Neben dem Preis sollten Kunden aber auch Faktoren wie Kundenfreundlichkeit, Beratung, Bearbeitungszeiten bei Erstattungen und Erreichbarkeit von Ansprechpartnern mit in ihre Entscheidung einbeziehen.

 

Angebote der privaten Krankenversicherung

Das Angebot der privaten Krankenversicherungen umfasst sowohl Krankenvollversicherungen mit einem unterschiedlichen Leistungsumfang als auch verschiedene Zusatzversicherungen.

 

Private Krankenversicherung als Vollversicherung

Die Vollversicherungen orientieren sich an den von den gesetzlichen Krankenkassen angebotenen Leistungen, gehen in manchen Bereichen jedoch über deren Niveau hinaus. Sie beinhalten auch die Teilversicherungen, die nur einen bestimmten Anteil der Krankenkosten abdecken, weil der andere Teil z. B. von der beamtenrechtlichen Beihilfe übernommen wird.

  • Private Krankenversicherung als Zusatzversicherung
    Die angebotenen Zusatzversicherungen stehen auch gesetzlich Versicherten offen. Dabei kann es sich z. B. um Krankenhaustagegeld-, Krankentagegeld- oder Auslandskrankenversicherungen handeln. (siehe Artikel „Die Zusatzversicherungen der gesetzlichen Krankenkassen“).
  • Krankengeld und Kuren in der privaten Krankenversicherung
    Die aus der GKV bekannten Leistungen Krankengeld oder Zuschüsse zu Kuren sind in der Regel bei privaten Krankenversicherungen nicht üblich und müssen auf Wunsch durch eine Krankentagegeldversicherung abgedeckt werden.

Die private Krankenvollversicherung nehmen circa 37,8 Millionen Menschen in Anspruch; etwa 29,1 Millionen Menschen haben eine Zusatzversicherung abgeschlossen. (Stand 01/2023)

Das Äquivalenzprinzip der privaten Krankenversicherung

Die privaten Krankenversicherungen kennen im Gegensatz zu den gesetzlichen kein Solidarprinzip. Hier sind individuelle Messgrößen von Bedeutung, die den Versicherern Aufschluss über das jeweilige Versicherungsrisiko geben, das ihre Mitglieder mitbringen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um das Alter und den Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Daneben wird auch nach weiteren Risikofaktoren wie z. B. dem ausgeübten Beruf, Vorerkrankungen, Krankenhausaufenthalte mit oder ohne Operation in den letzten Jahren sowie der gesundheitlichen Familiengeschichte gefragt. Die Höhe des Einkommens ist für die Beitragsberechnung ohne Bedeutung. Hier geht es vielmehr um eine kollektive Risikoübernahme, die auch als Äquivalenzprinzip bezeichnet wird.

 

Tarifmodelle in der privaten Krankenversicherung

Die Tarifmodelle der einzelnen Versicherer sind unterschiedlich aufgebaut, haben jedoch auch Gemeinsamkeiten. Sofern die Beiträge pünktlich gezahlt werden, haben Versicherte eine dauerhafte Garantie bezüglich des vertraglich vereinbarten Versicherungsschutzes. Das unterscheidet sie von den gesetzlich Versicherten, deren Versicherungsschutz hinsichtlich der Pflichtleistungen von politischen Entscheidungen abhängt, die ins SGB V einfließen.

  • Private Krankenversicherung und Basistarif
    Der Basistarif ist rechtlich in seiner Höhe auf den maximalen Beitrag der GKV beschränkt und liegt dabei bei derzeit (2018) 690,31 EUR. Wenn wegen der Beitragszahlung Hilfsbedürftigkeit nachgewiesen werden kann, wird der Krankenkassenbeitrag um 50 % reduziert. Sofern der Versicherte Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe bekommt, wird dieser gekürzte Beitrag von den Trägern der Grundsicherung (Landkreise und kreisfreie Städte) gezahlt.

  • Der Notlagetarif in der der privaten Krankenversicherung
    Wenn sich Versicherte in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befinden und ihre Beiträge nicht mehr bezahlen können, profitieren sie seit August 2013 vom sog. Notlagentarif. Er wurde mit dem „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ eingeführt und sieht eine niedrige Versicherungsprämie zwischen 100 und 125 EUR gekoppelt mit einem deutlich reduzierten Leistungsumfang vor. So soll es den verschuldeten Versicherten ermöglicht werden, ihre Verbindlichkeiten abzubauen, um dann wieder in den alten Tarif zurückkehren zu können. Er hat allerdings den Nachteil, dass während seiner Laufzeit keine Altersrückstellungen gebildet werden, die einem starken Beitragsanstieg im Alter vorbeugen sollen. Hierdurch gibt es einen starken Anreiz, diesen Tarif so schnell wie möglich wieder zu verlassen. Die Beiträge des Notlagen-Tarifs betragen:
    • Tarif NLTN für Normalversicherte und Beihilfeberechtigte ohne Beihilfeanspruch 79,14 EUR
    • Tarif NLTB 20 für Beihilfeberechtigte nach Beamtenrecht mit 80 % Beihilfeanspruch 15,83 EUR
    • Tarif NLTB 30 für Beihilfeberechtigte nach Beamtenrecht mit 70 % Beihilfeanspruch 23,74 EUR
    • Tarif NLTB 50 für Beihilfeberechtigte nach Beamtenrecht mit 50 % Beihilfeanspruch 39,57 EUR

  • Kalkulationsgrundlagen der privaten Krankenversicherung
    Generell werden die Versicherungsprämien jedoch nach den Vorgaben der Kalkulationsverordnung (KalV) berechnet. Durch die Heranziehung der Barwert-Methode werden die Beiträge so ermittelt, dass zu verzinsende Rückstellungen gebildet werden können, die den erfahrungsgemäß steigenden Krankenkosten im höheren Alter Rechnung tragen.

 

Worauf Sie beim Antrag auf eine private Krankenversicherung achten sollten:

  • Gesundheitsfragen
    Bei der Beantwortung eines Gesundheitsfragebogens sollten auf keinen Fall die Unwahrheit gesagt oder Informationen vorenthalten werden: Kommt es zu einem Versicherungsfall wie beispielsweise einem Krankenhausaufenthalt, forschen Versicherungsunternehmen oft sehr genau nach, unter welchen Umständen die aktuelle Erkrankung entstanden ist. Das ist möglich, weil eine private Krankenversicherung in der Regel nur dann zustande kommt, wenn der Versicherungsnehmer sich damit einverstanden erklärt hat, die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden zu lassen. Doch schon kleine Unachtsamkeiten oder Ungenauigkeiten beim Ausfüllen des Fragebogens können dazu führen, dass die Krankenkasse im Bedarfsfall ihre Leistung komplett verweigert. Oft werden Interessenten aufgefordert, alle Beschwerden oder Erkrankungen anzugeben, die nicht als belanglos eingestuft werden können. Da das für einen medizinischen Laien kaum zu beurteilen ist, ist die Rücksprache mit dem Hausarzt sinnvoll. In solchen Fällen hat der Versicherte nicht nur den Anspruch auf eine Leistung der Krankenkasse verloren, sondern auch über Jahre hinweg vergeblich Beiträge bezahlt.

  • Bei Gesundheitsrisiken: Probeantrag statt Versicherungsantrag stellen!
    Ein weiteres Problem stellt sich, wenn der Versicherungsantrag wegen der Gesundheitsrisiken abgelehnt worden ist. Da die Versicherungswirtschaft ein Zentralregister betreibt, in dem alle abgelehnten Anträge inklusive der Antragsdaten und Ablehnungsgründe erfasst  und für die angeschlossenen Versicherer abrufbar sind, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass auch andere private Krankenkassen diesen Kunden ablehnen werden. Das ist bei der Inanspruchnahme des Basistarifs zwar kaum möglich, hier kann das für den Versicherer entstehende Risiko aber durch einen „angepassten“ Versicherungsbeitrag abgeschwächt werden.
    Die Erfassung im Zentralregister kann jedoch zunächst verhindert werden:
    Hierzu muss der Antragsteller im Versicherungsvordruck das Wort „Versicherungsantrag“ streichen und stattdessen die Bezeichnung „Probeantrag“ einsetzen. Damit ist der Antrag für den Kunden, nicht aber für die Versicherungsgesellschaft unverbindlich, wenn sie als Reaktion darauf ein Angebot ausarbeitet.

 

 kfh23