Der Notlagentarif – ein spezieller Tarif für privat Versicherte, die zeitweise Schwierigkeiten haben, ihre Beiträge zu zahlen. Eingeführt im Sommer 2013, ermöglicht dieser Tarif mit einem besonders niedrigen Monatsbeitrag von etwa 100 Euro, Schulden schneller abzubauen oder neue Schulden zu vermeiden. Versicherte, die mit ihren Zahlungen in Verzug geraten, sollten umgehend ihre Versicherung kontaktieren.
- Wenn die Rückstände zwei Monatsbeiträge erreichen, wird ein gesetzlich geregeltes Verfahren eingeleitet. Der Versicherer versendet eine Mahnung und prüft, ob die Schulden innerhalb von zwei Monaten auf einen Monatsbeitrag gesenkt werden konnten. Ist dies nicht der Fall, erfolgt eine zweite Mahnung.
- Sind die Schulden einen Monat nach dieser zweiten Mahnung immer noch höher als ein Monatsbeitrag, wird der Versicherte ab dem folgenden Monat automatisch im Notlagentarif geführt. In einem solchen Fall gilt der Vertrag als ruhend.
- Unabhängig davon kann der Versicherer, wie jeder andere Gläubiger, rechtliche Schritte zur Eintreibung der Schulden einleiten, beispielsweise eine Pfändung.
Welche Leistungen bietet der Notlagentarif?
Die Leistungen sind beschränkt, ausgenommen bei Kindern und Jugendlichen, und umfassen die Behandlung akuter Erkrankungen, Schmerzzustände sowie Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen. Daher erhalten die Versicherten während der Ruhensphase des Vertrags nur begrenzte Leistungen im Vergleich zu regulären PKV-Tarifen. Eine eventuell vorhandene Privatversichertenkarte aus einem vorherigen Tarif darf im Notlagentarif nicht verwendet werden. Zudem hat der Versicherer das Recht zu verlangen, dass auch Zusatzversicherungen ruhen. Der Leistungsumfang des Notlagentarifs bleibt bei allen Versicherungsunternehmen gleich.
Wie wird der Beitrag im Notlagentarif berechnet?
Der Beitrag ist absichtlich sehr niedrig gestaltet und deckt nur das Nötigste ab.
- Es werden keine eigenen Alterungsrückstellungen gebildet, was die herkömmliche Altersvorsorge der PKV entfällt. Dies schafft einen Anreiz, zügig in den ursprünglichen Tarif zurückzukehren.
- Jedes Unternehmen legt einen einheitlichen Beitrag fest und zieht die im alten Tarif angesammelten Alterungsrückstellungen ab. Bis zu 25 % des Beitrags können durch diese Rückstellungen gedeckt werden. Daher gibt es keinen einheitlichen Zahlbeitrag für alle Versicherten.
- Für beihilfekonforme Tarife existiert eine anteilige Variante, geregelt in §193 Abs. 7 des Versicherungsvertragsgesetzes.
- Der Notlagentarif ist arbeitgeberzuschussfähig, was den Eigenbeitrag der Arbeitnehmer verringert. Säumniszuschläge bleiben jedoch bestehen.
Wann endet der Notlagentarif?
- Sobald alle Rückstände, einschließlich Beiträge, Säumniszuschläge und Mahngebühren, beglichen sind, erfolgt ab dem übernächsten Monat automatisch die Rückkehr in den ursprünglichen Tarif.
- Personen, die gemäß Sozialrecht hilfebedürftig sind, also Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung haben, müssen nicht in den Notlagentarif wechseln. Nach Vorlage eines Nachweises der finanziellen Bedürftigkeit endet das Ruhen des Vertrags. Der Staat gewährt einen Zuschuss zum Versicherungsbeitrag und ein Wechsel in den Basistarif ist möglich.
Zusammenfassung
Der Notlagentarif ist für privat Versicherte gedacht, die ihre Beiträge vorübergehend nicht zahlen können, und bietet seit Sommer 2013 einen reduzierten Monatsbeitrag von ca. 100 Euro. Bei Zahlungsrückständen schickt die Versicherung Mahnungen und kann den Vertrag ruhen lassen, wobei nur eingeschränkte Leistungen wie die Behandlung akuter Krankheiten oder Schwangerschaft gewährt werden. Der Notlagentarif endet, wenn alle Schulden beglichen sind oder bei Nachweis finanzieller Bedürftigkeit durch sozialrechtliche Hilfen. Die Beiträge im Notlagentarif sind niedrig, umfassen nicht die Altersvorsorge und können durch Alterungsrückstellungen teilweise gedeckt werden.
Siehe auch: Der Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung