Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Notlagentarif

Der Notlagentarif ist ein Begriff aus dem Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV). Beim Notlagentarif handelt es sich um einen Sozialtarif für privat Krankenversicherte, die vorübergehend nicht in der Lage sind, ihre Beiträge zu zahlen.

Der Notlagentarif wurde im Jahr 2013 durch Gesetz eingeführt und soll durch einen sehr niedrigen Beitrag von durchschnittlich 100,00 € pro Monat Versicherten ermöglichen, ihre Beitragsschulden zurückzuzahlen und weniger neue Schulden machen zu müssen. Befinden sich privat Krankenversicherte mit ihren Beiträgen im Rückstand, können sie sich an ihre Versicherungsgesellschaft wenden und um den Notlagentarif bitten.

Sobald die Höhe der Rückstände zwei Monatsbeiträge erreicht hat, greift das gesetzlich festgelegte Verfahren für den Notlagentarif. Die Versicherungsgesellschaft schickt dann ein Mahnschreiben und prüft den Übergang des Versicherungsverhältnisses in den Notlagentarif. Bei Versicherten im Notlagentarif spricht der Gesetzgeber von einem "ruhenden Vertrag". Mit Ausnahme von Jugendlichen und Kindern beschränken sich die Leistungen im Notlagentarif auf die Kostenerstattung für Behandlungen von akuten Schmerzzuständen und Erkrankungen sowie auf Leistungen in Bezug auf Mutterschaft und Schwangerschaft. Solange ein Vertrag im Notlagentarif ruht, erhalten Versicherte also nur eingeschränkte Leistungen. Der Versicherungsumfang im Notlagentarif ist bei allen PKV-Versicherungen gleich.

Bei der Prämienberechnung für den Notlagentarif werden zukünftige Altersrückstellungen nicht berücksichtigt, damit Versicherte einen Anreiz bekommen, schnell wieder in den normalen Tarif zu wechseln. Allerdings werden bereits durch das Vertragsverhältnis angesammelte Rückstellungen genutzt, um die Beitragshöhe zu reduzieren. Konnten Versicherungsnehmer alle Rückstände begleichen, erfolgt automatisch ein Wechsel in den Ursprungstarif.

Hilfebedürftige mit Anspruch auf Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II erhalten vom Staat nach dem Sozialrecht einen Zuschuss zum Versicherungsvertrag und können in der Regel im Basistarif der PKV verbleiben.

Siehe auch: Der Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung