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Das Versicherungsjournal von perfektversichert.de

In diesem Versicherungs-Journal haben wir vielfältige Informationen aus der Versicherungsbranche in Deutschland für Sie bereitgestellt.
6 Minuten Lesezeit (1217 Worte)

Zusatzversicherungen für Versicherte in der Krankenkasse

Vielen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherungen reichen deren Pflichtleistungen nicht aus, auch wenn sie oft bereits um einige zusätzliche Leistungen erweitert worden sind. Besonders Behandlungen, die wie z. B. die Anfertigung einer Zahnprothese leicht mehrere Tausend Euro kosten können, sollten mit einer entsprechenden Zusatzversicherung abgesichert werden. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten diese Versicherung in zwei Varianten an:

  • als eigene Versicherungsprodukte oder
  • in Kooperation mit einem anderen privaten Versicherungsunternehmen als Gruppenversicherung.

Gruppenversicherungen sind in der Regel preisgünstiger als Zusatzversicherungen, die direkt von der Krankenkasse angeboten werden. Sie haben allerdings den Nachteil, dass sie an die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung gekoppelt sind und bei einem Versicherungswechsel nicht weitergeführt werden können. Die Bandbreite der direkt von den gesetzlichen Krankenkassen angebotenen Zusatzversicherungen ist allerdings geringer als die der privaten Mitbewerber.

 

Das angebotene Spektrum konzentriert sich auf diese Zusatzversicherungen:

 

  • Zahnzusatzversicherung
    Die Versicherungen sind unterschiedlich ausgestaltet, einige von ihnen bieten eine Abdeckung der Zahnbehandlungskosten von 90 %. Die Höhe des Versicherungsbeitrags hängt maßgeblich vom Eintrittsalter, dem Risiko für den Versicherer (Vorerkrankungen) sowie dem gewählten Versicherungsumfang ab. Eine Zahnzusatzversicherung ist für diejenigen Versicherten zu empfehlen, die sich einen medizinisch und kosmetisch hochwertigen Zahnersatz wünschen. Für Implantate zahlen die gesetzlichen Krankenkassen zwar feste Zuschüsse, deren Höhe von der individuellen Kiefersituation abhängig ist; allerdings ist der „Löwenanteil“ vom Patienten aufzubringen. Die endgültigen Kosten für ein Implantat lassen sich jedoch nur schwer vorhersehen: Sie reichen von ca. 1.800 EUR für ein einzelnes Implantat eines Seitenzahns bis zu mindestens 15.000 EUR pro Kiefer, wenn bei völliger Zahnlosigkeit mithilfe von festsitzenden Implantaten eine Versorgung hergestellt wird.

  • Krankenhaus- Zusatzversicherung
    Mit dieser Zusatzversicherung wird der in der GKV Versicherte zum Privatpatienten: Sie springt ein für die Kosten eines Ein- oder Zweibettzimmers, die Behandlung durch den Chefarzt oder die Möglichkeit der freien Klinikwahl. Versicherte sollten darauf achten, wo die Grenze für die Kostenerstattung für Arzthonorare liegt: Die meisten Krankenhaus-Zusatzversicherungen decken den 3,5-fachen Honorarsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab, alle darüber liegenden Honorarbestandteile müssen dann vom Versicherten selbst beglichen werden. Dieser Versicherungstyp ist zu empfehlen, wenn man auf die Behandlung durch einen teureren Spezialisten Wert legt. Wenn es nur um die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer geht, ist es oft kostengünstiger, auf die Versicherung zu verzichten und den Differenzbetrag, der zur Leistung der GKV entsteht, selbst zu bezahlen.

  • Krankentagegeld
    Erkrankt ein Arbeitnehmer, erhält er zunächst eine Entgeltfortzahlung durch seinen Arbeitgeber, die gem. Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) für sechs Wochen geleistet wird. Danach schließt sich die Zahlung von Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse für bis zu 72 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren an, wenn es sich immer um dieselbe Krankheit handelt. Es ist in seiner Höhe auf 70 % des Brutto-Einkommens, aber maximal 90 % des Netto-Einkommens begrenzt.
    Damit sind Arbeitnehmer finanziell abgesichert und können aus dieser Zusatzversicherung keinen ausreichend großen Nutzen ziehen, der die gezahlten Versicherungsbeiträge aufwiegen würde. Für Selbstständige und Freiberufler, deren Brutto-Einkünfte deutlich höher als die Beitragsbemessungsgrenze sind, schließt eine Krankentagegeld-Versicherung die durch Krankheit entstehende Einkommenslücke und ist deswegen sehr sinnvoll.

  • Auslandskrankenversicherung
    Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen ihren Versicherten zwar Behandlungskosten in Staaten der Europäischen Union oder in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Allerdings werden die Krankenkosten nur in der Höhe erstattet, wie sie den dort Versicherten zustehen würden. In den meisten Fällen sind die Erstattungen im Ausland jedoch niedriger als sie es für deutsche Versicherte im Inland wären. Diejenigen Versicherten, die in einem Land erkranken, das nicht zu den o. g. Staaten gehört, haben gar keinen Versicherungsschutz. Hier hilft eine Auslandskrankenversicherung: Sie gehört für alle Versicherten, die ins Ausland reisen, unbedingt dazu und kostet pro Jahr nur wenige Euro. Ihr Leistungsspektrum umfasst meistens stationäre und ambulante ärztliche Behandlungen, einfachere zahnärztliche Behandlungen sowie Verbands- und Heilmittel und Medikamente. Sollte ein Transport in ein Krankenhaus oder nach Hause nötig sein, werden auch diese Kosten mit einer Auslandskrankenversicherung übernommen. Es ist üblich, dass der Versicherte zunächst die Rechnungen selbst bezahlt und sie nach seiner Rückkehr von seiner Versicherung erstattet bekommt. Nur größere Rechnungen werden vom Versicherungsunternehmen direkt mit dem Arzt oder dem Krankenhaus abgerechnet.

  • Zusatzversicherung für Kontaktlinsen und Brillen
    Sie tritt ein, wenn die Brillen oder Kontaktlinsen beschädigt werden oder verloren gehen. Wegen des in diesen Fällen und oft auch erst nach Jahren entstehenden geringen Schadens lohnt sich dieser Versicherungstyp in den wenigsten Fällen.

 

Weitere sinnvolle Versicherungen

 

  • Zusatzversicherungen zur Pflegeversicherung
    Die für alle Krankenversicherten obligatorische Pflegeversicherung deckt nie alle Kosten ab, die entstehen, wenn der Versicherte in eine Pflegestufe eingestuft wird. Besonders schwierig wird die finanzielle Situation, wenn eine Unterbringung in einem Pflegeheim nötig wird: Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt im Regelfall nur die Hälfte der Pflegeheimkosten. Die fehlende Hälfte muss vom Versicherten übernommen werden. Ist er dazu nicht in der Lage, müssen die nächsten Angehörigen einspringen. Die Versicherten erhalten immer dann Geld aus einer Pflegezusatzversicherung, wenn der  Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) nach einer Aktenprüfung oder Begutachtung den Pflegefall festgestellt hat. Die Versicherungsleistung besteht dabei bei den meisten Policen aus einem Tagegeld, dessen Höhe vorab vertraglich vereinbart worden ist. Es ist hier völlig unerheblich, wie hoch der Bedarf des pflegebedürftigen Versicherten tatsächlich ist. Deshalb muss die Verwendung des Tagegeldes auch nicht nachgewiesen werden.
    Klar ist: Eine Pflegezusatzversicherung kann nicht vollständig davor schützen, im schlimmsten Fall durch hohe Heimkosten belastet zu werden, sie kann das finanzielle Risiko aber zumindest abmildern. Wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden, wird diese Versicherungsform als „Pflege-Bahr“ eingestuft und die Beiträge werden mit monatlich fünf Euro bezuschusst. Die Versicherungsunternehmen bieten auch Pflegekostenversicherungen an. Wenn der Pflegefall festgestellt wird (s. o.), wird ein vorher vereinbarter Prozentsatz der tatsächlich entstehenden Pflegekosten übernommen. Eine weitere Variante ist die Pflegerentenversicherung. Sie verknüpft einen Sparvertrag mit dem Versicherungsschutz und zahlt bei Vorliegen eines Pflegefalls eine Rente in der vereinbarten Höhe.
    Alle Zusatzpflegeversicherungen haben gemeinsam, dass sie mit einem Monatsbeitrag zwischen 50 und 100 EUR relativ teuer sind. Außerdem werden die Leistungen nur erbracht, wenn durchgehend Beiträge gezahlt wurden. Ist dies zwischenzeitlich nicht möglich, weil z. B. wegen Arbeitslosigkeit die Prämien nicht aufgebracht werden können, sind nicht nur die oft jahrelang gezahlten Beiträge, sondern auch der Versicherungsschutz verloren. Die meisten Policen müssen auch mit dem Eintritt des Versicherungsfalls (Pflegeeinstufung) weiter bedient werden.

  • Sterbegeldversicherung
    Seit 2004 das Sterbegeld aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen wurde, kann es auf dem Wege einer Vorsorgeversicherung bezogen werden. Sie wird meistens mit einer Laufzeit von 10 bis 15 Jahren und mit einer Versicherungssumme zwischen 5.000 und 10.000 EUR vereinbart. Verbraucherschützer raten von diesem Versicherungstyp wegen seiner schlechten Rendite jedoch ab.

  • Unfallversicherung
    Eine Unfallversicherung springt ein, wenn der Versicherte wegen eines Unfalls zum Invaliden wird. Mit dem ausgezahlten Geld können z. B. bauliche Anpassungen (Rampen, angepasste Bodenbeläge oder Türen etc.) oder Pflegekosten bezahlt werden. Sie kommt für Menschen infrage, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können (Kinder, Rentner, Berufstätige mit Vorerkrankungen).

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
    Vor allem zwei Gruppen profitieren im Ernstfall von einer Berufsunfähigkeitsversicherung: junge Arbeitnehmer und Selbständige.
    Junge Berufstätige haben wegen ihrer geringen Beitragsjahre in der Rentenkasse in den ersten fünf Arbeitsjahren bei einer Berufsunfähigkeit keinen Anspruch auf staatliche Rentenzahlungen, danach fallen diese so gering aus, dass sie davon nicht ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Da Selbständige keine Beiträge in die Rentenkasse einzahlen, gehen sie bei einem Berufsunfall ebenfalls leer aus. Die Berufsunfähigkeitsrente soll die entstehende Einkommenslücke auffüllen. Um einschätzen zu können, zu welchen Konditionen eine solche Versicherung abgeschlossen werden sollte, gilt die Faustregel: Die Versicherungsleistung zuzüglich der gesetzlichen Rente sollen zusammen so hoch sein wie das zuletzt erzielte Netto-Einkommen.

 

 

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