Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Belegschaftsaktien

Bei Belegschaftsaktien oder Arbeitnehmeraktien handelt es sich um Aktien, die von einer Aktiengesellschaft an ihre Mitarbeiter ausgegeben werden, um diesen die Möglichkeit einer Beteiligung am Unternehmen anzubieten. Durch Belegschaftsaktien soll die Vermögensbildung der Mitarbeiter gefördert werden. Die Aktien werden der Belegschaft zu Vorzugspreisen angeboten oder unentgeltlich ausgegeben.

Die Bedingungen für Belegschaftsaktien werden im Aktiengesetz geregelt. Aktiengesellschaften dürfen ihre Aktien nur bis zu einer bestimmten Höhe an Mitarbeiter vergeben. Der sogenannte Eigenerwerb darf 10 % des Grundkapitals danach nicht überschreiten. Durch Belegschaftsaktien werden Mitarbeiter noch enger an das Unternehmen gebunden. Mitarbeiter, die Belegschaftsaktien besitzen, sind besonders am Erfolg des Unternehmens interessiert und arbeiten entsprechend motiviert. Mitarbeiter können durch Belegschaftsaktien Vermögen aufbauen und werden am Gewinn des Arbeitgebers beteiligt.

Belegschaftsaktien sind mit einer Sperrfrist von regelmäßig fünf Jahren ausgestattet, in denen die Aktien nicht veräußert werden dürfen. Verkäufe sind innerhalb der Sperrfrist nur bei Tod oder Arbeitsunfähigkeit des Aktieninhabers möglich. Der Staat fördert Belegschaftsaktien als vermögensbildende Maßnahme über die Steuererklärung.

Synonyme: Arbeitnehmeraktien