Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Disagio

Der Begriff „Disagio“ stammt aus dem Italienischen und kann mit „Unbequemlichkeit“ oder „Unbehagen“ übersetzt werden. Es handelt sich beim Disagio um den Prozentsatz, um den zum Beispiel ein Kredit reduziert ausgezahlt wird.

Das Disagio wird im Rahmen von Kredit und Darlehen abgezogen. Grundsätzlich handelt es sich beim Disagio um einen Abschlag, der vom Nennwert oder Nominalwert abgezogen wird. Bei der Gewährung einer Kreditsumme erhält der Kreditnehmer also nicht den kompletten Betrag, sondern den Betrag, der nach Abzug des Disagios verbleibt. In den entsprechenden Verträgen wird das Disagio als Prozentsatz angegeben und als Zinsvorauszahlung abgeführt. Dies führt dazu, dass die Nominalverzinsung geringer ausfällt und bei festen Zinsen die monatlichen Raten niedriger sind.

Bei Immobilienfinanzierungen wird häufig wegen der steuerlichen Behandlung von Zinsen auf ein Disagio zurückgegriffen. Das Disagio kann bei vermieteten Immobilien als Zinsen steuerlich geltend gemacht werden.

Aber auch im Aktienhandel gibt es das Disagio. In diesem Zusammenhang bedeutet das Disagio, dass ein Wertpapier entgegen seinem eigentlichen Wert für weniger Geld verkauft wird. Der Kauf erfolgt also zu einem Betrag, der unter dem Nennwert liegt. Disagio ist beim Wertpapierhandel also das Gegenteil vom Agio, das als Aufgeld auf den Nennwert des Wertpapiers aufgeschlagen wird.

Synonyme: Damnum,Abgeld