Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Rechtsanwaltsgebühren

Mit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes entsteht der Anspruch auf die Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren. Rechtsanwaltsgebühren können jedoch auch dann entstehen, wenn ein Rechtsstreit vor Gericht verloren wurde und das Gericht der unterliegenden Partei die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Die Rechtsanwaltsgebühren haben sich bis zum Jahr 2003 nach der BRAGO Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung gerichtet. Seit 2004 gilt für Rechtsanwaltsgebühren das RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Anderweitige Rechtsanwaltskosten können dann entstehen, wenn zwischen Rechtsanwalt und Mandant eine individuelle Honorarvereinbarung geschlossen wird. Hierbei gilt zu beachten, dass Rechtsschutzversicherungen in der Regel nur die Rechtsanwaltskosten übernehmen, die vom RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgegeben werden.

Rechtsanwaltsgebühren unterscheiden sich zwischen Kosten für außergerichtliche Beratungen, Gebühren für eine außergerichtliche Vertretung und Rechtsanwaltskosten für die gerichtliche Vertretung. Grundsätzlich sind Rechtsanwälte verpflichtet, unnötige Kostenrisiken für ihre Mandanten zu vermeiden. Oft sind die Rechtsanwaltsgebühren abhängig von einem Gegenstandswert oder Streitwert – also dem Wert der Auseinandersetzung. Der Gegenstandswert beinhaltet oft den objektiven Geldwert oder aber das wirtschaftliche Interesse des Mandanten. Bei Forderungsangelegenheit wird als Streitwert die Höhe der geltend zu machenden oder abzuwehrenden Forderung genutzt. Bei nicht vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen kann der Gegenstandswert gesetzlichen Regelungen entnommen werden. Bei gerichtlichen Verfahren wird der Gegenstandswert vom Gericht festgesetzt.

Das RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht aus dem Gesetzestext selbst und einem Vergütungsverzeichnis mit den entsprechenden Gebührentatbeständen. Es werden mehrere Gebührenarten vorgesehen, die sich in festen Gebühren oder Rahmengebühren unterteilen. Für gerichtliche Verfahren in Zivilsachen, Verwaltungsangelegenheiten oder im Arbeitsrecht sind eher feste Gebühren vorgesehen. Rahmengebühren kommen insbesondere für außergerichtliche Tätigkeiten sowie für Bereiche aus dem Strafrecht und Sozialrecht in Betracht. Zusätzlich berechnen Rechtsanwälte noch Auslagen, Fahrtkosten und Umsatzsteuer.

Neben Rechtsanwaltsgebühren nach dem RVG sollten bei gerichtlichen Verfahren auch die Gerichtskosten mit in Kalkulationen einbezogen werden.

 

Synonyme: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz,RVG