Stirbt ein Mensch ohne Testament oder Erbvertrag, bestimmt das Gesetz, wer sein Vermögen erbt. Dabei werden nicht automatisch diejenigen berücksichtigt, die dem Verstorbenen persönlich besonders nahestanden. Entscheidend sind vor allem die Verwandtschaftsverhältnisse, eine bestehende Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft und der eheliche Güterstand.
Die gesetzliche Erbfolge kann deshalb zu überraschenden Ergebnissen führen. So erbt der überlebende Ehepartner häufig nicht allein, während unverheiratete Lebensgefährten grundsätzlich keinen gesetzlichen Erbanspruch haben. Besonders in Patchworkfamilien ist wichtig, welche Kinder von welchem Elternteil abstammen und wem das Familienvermögen gehört.
