Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Beleihungswert

Im Finanzwesen stellt der Beleihungswert den Wert einer Sicherheit dar, von dem ausgegangen werden kann, dass er auch auf lange Sicht zu jeder Zeit zu realisieren ist. Der Beleihungswert bildet die Obergrenze, bis zu der Kreditinstitute ihren Kunden Darlehen oder Kredite gewähren.

Beleihungswerte spielen insbesondere bei der Finanzierung von Immobilien eine wichtige Rolle. Der Beleihungswert ist hier Grundlage für die Darlehenshöhe, der Finanzierungskosten und alle weitere Entscheidungen rund um die Immobilienfinanzierung. Bevor eine Immobilienfinanzierung vergeben wird, überprüft die Bank, wie wertvoll die entsprechende Immobilie ist. Die Bank will sich dadurch absichern,  dass ihre Ansprüche auf Tilgung und Rückzahlung auch bei Zahlungsunfähigkeit der Kreditnehmer durch eine Versteigerung des Objekts ausgeglichen werden können. Zu diesem Zweck wird eine Beleihungsprüfung durchgeführt, um einen ungefähr für 30 Jahre gültigen Beleihungswert zu ermitteln.

Beleihungswerte werden von Gutachtern oder fachkundigen Mitarbeitern der Kreditinstitute ermittelt. Für die Berechnung werden Baupläne, Kaufverträge, Grundbuchauszüge, Versicherungsunterlagen sowie Einkommensnachweise benötigt. Die Ermittlung des Beleihungswerts kann im Sachwertverfahren ermittelt werden, der sich aus dem Bauwert und dem Bodenwert zusammensetzt. Eine andere Möglichkeit, den Beleihungswert zu errechnen, bildet das Ertragswertverfahren. Bei diesem Verfahren werden die erzielbaren Nettoerträge aus Mieten sowie Faktoren wie Bauzustand, Gebäudealter, Nutzung und Objektgröße berücksichtigt.

Ein Beleihungswert liegt nie über dem Verkehrswert einer Immobilie, sondern unterschreitet diesen um 20 % bis 30 %. Durch diese Sicherheitsreserve reduzieren Kreditinstitute ihr Risiko bei der Darlehensvergabe. Der Beleihungswert einer Wohnung oder eines Hauses beträgt daher etwa rund 80 % des Kaufpreises, der tatsächlichen Baukosten oder des Verkehrswertes.