Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Kapitalertrag

Beim Kapitalertrag handelt es sich um einen Begriff aus dem Steuerrecht. Danach dient der Kapitalertrag als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Kapitalertragsteuer. Der Kapitalertrag setzt sich aus der Kapitalanlage selbst und deren Ertrag oder Ergebnis in Form von Gegenleistungen wie Erträgen oder Gewinnen aus Zinsen, Dividenden, Investments und Kursen zusammen. Aus steuerrechtlicher Sicht dient der Kapitalertrag der Versteuerung durch die Kapitalertragsteuer, die eine besondere Erhebungsform der Einkommen- und Körperschaftsteuer darstellt.

Nach §§ 20, 43 EStG unterliegen die Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer. Hierzu gehören sowohl inländische als auch ausländische Kapitalerträge. Ein negativer Kapitalertrag liegt dann vor, wenn Gebühren und Kosten den eigentlichen Kapitalertrag übersteigen. Die Kapitalertragsteuer ist eine Abgeltungssteuer, was bedeutet, dass Kapitalertragsschuldner wie Versicherungen oder Banken nicht einfach den kompletten Kapitalertrag auszahlen dürfen, sondern zunächst die Kapitalertragsteuer abziehen, einbehalten und an das Finanzamt weiterleiten müssen.

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht wird als Kapitalertrag der Ertrag bezeichnet, den eine Kapitalanlage dem Investor erbringt. Hierzu gehören Zinserträge aus Bankguthaben oder Anleihen, Dividenden aus Aktien, Erträge aus Investmentfonds, Gewinne aus Eigenkapital, Miet- und Pachtzins aus Immobilien und Kursgewinne.

Die Besteuerung von Kapitalerträgen wird in den verschiedenen Ländern unterschiedlich gehandhabt.