Der Begriff des Rücktritts definiert eine einseitige Befugnis, einen bereits bestehenden Vertrag zu beenden. Durch die Erklärung des Rücktritts erlöschen bestehende, aber noch nicht erfüllte Verpflichtungen bzw. Ansprüche. Bereits erbrachte Leistungen werden rückabgewickelt. Beim Rücktritt vom Versicherungsvertrag gelten Sonderregelungen.