Das wegweisende BGH-Urteil zur Unwirksamkeit von Kürzungsklauseln in Riester-Rentenverträgen markiert einen Wendepunkt für Millionen deutscher Sparer. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 10. Dezember 2025 (Az. IV ZR 34/25) entschieden, dass bestimmte Kürzungsklauseln in Riester-Rentenverträgen gegen § 308 Nr. 4 und § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB verstoßen und damit unwirksam sind. Nach aktuellen Statistiken des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales waren Ende 2024 noch etwa 15,9 Millionen Riester-Verträge aktiv, von denen ein erheblicher Teil von dieser Rechtsprechung betroffen sein könnte. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für Versicherungsunternehmen, Fondsgesellschaften und vor allem für die Vertragsinhaber selbst.
