
Millionen Deutsche haben in den vergangenen Jahrzehnten Lebensversicherungen abgeschlossen, in der Hoffnung auf eine sichere Altersvorsorge. Doch viele Verbraucher erleben heute eine böse Überraschung: Die versprochenen Renditen bleiben aus, und statt der erhofften Auszahlung erhalten sie deutlich weniger Geld zurück als eingezahlt. Das Recht, eine Lebensversicherung Geld zurückfordern zu können, ist vielen Verbrauchern jedoch nicht bekannt – dabei können fehlerhafte Widerrufsbelehrungen oder mangelhafte Aufklärung auch nach Jahrzehnten noch zu einer vollständigen Rückabwicklung führen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren wegweisenden Urteilen klargestellt, dass Versicherungsunternehmen bei Vertragsabschluss korrekt über das Widerrufsrecht informieren müssen. Enthält die Widerrufsbelehrung Fehler oder fehlt sie ganz, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen – selbst nach 20 oder 30 Jahren können Verbraucher dann noch ihre Lebensversicherung Geld zurückfordern.
Neben fehlerhaften Widerrufsbelehrungen können auch Aufklärungspflichtverletzungen dazu führen, dass Verbraucher ihre Lebensversicherung Geld zurückfordern können. Versicherungsunternehmen waren verpflichtet, umfassend über Kosten, Risiken und Alternativen aufzuklären. Geschah dies nicht oder unzureichend, kann der Vertrag angefochten werden.
Im Folgenden erfahren Sie, wann sich ein Widerruf einer Lebensversicherung lohnt und welche finanziellen Vorteile er mit sich bringen kann.
Die Entscheidung, eine Lebensversicherung Geld zurückfordern zu wollen, sollte gut durchdacht sein. In vielen Fällen erhalten Verbraucher durch einen erfolgreichen Widerruf deutlich mehr Geld zurück als bei einer normalen Kündigung. Während bei einer Kündigung oft erhebliche Stornoabzüge anfallen, müssen bei einer Rückabwicklung alle eingezahlten Beiträge plus Zinsen erstattet werden.
Die anhaltende Niedrigzinsphase hat viele Lebensversicherungen unrentabel gemacht. Garantiezinsen von 4% oder mehr, die in den 1990er Jahren versprochen wurden, können heute nicht mehr erwirtschaftet werden. Gleichzeitig steigen die Verwaltungskosten, während die Überschussbeteiligungen sinken. In dieser Situation kann es sinnvoller sein, die Lebensversicherung Geld zurückfordern zu lassen und das Kapital anderweitig anzulegen.
Lebensversicherungen sind für viele eine wichtige Zukunftsabsicherung, aber oft sind Verbraucher mit ihrem Vertrag unzufrieden und möchten ihn widerrufen. Es ist wichtig, die Widerrufsmöglichkeiten genau zu prüfen und die richtigen Schritte und Unterlagen zu haben, um erfolgreich zu sein. Eine rechtliche Beratung kann dabei hilfreich sein.
Bevor Verbraucher ihre Lebensversicherung Geld zurückfordern können, muss eine gründliche Prüfung der Vertragsunterlagen erfolgen.
Aufgrund der Komplexität des Versicherungsrechts ist es ratsam, sich bei dem Vorhaben, eine Lebensversicherung Geld zurückfordern zu wollen, rechtlich beraten zu lassen. Spezialisierte Anwälte können die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen und den Widerruf professionell abwickeln. Viele Kanzleien bieten mittlerweile Erfolgshonorar-Vereinbarungen an, sodass nur bei erfolgreichem Widerruf Kosten entstehen.
Ein erfolgreicher Widerruf läuft typischerweise in folgenden Schritten ab:
Private Kapitallebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 29. Juli 1994 und 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden, kann man widersprechen, wenn der Versicherer beim Vertragsschluss nicht oder falsch über Kundenrechte informiert hat. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Widerspruchsrecht besteht, wenn die Belehrung fehlerhaft war. (BGH IV ZR 76/11 / BGH IV ZR 384/14).
Besonders bedeutsam war das BGH-Urteil vom IV ZR 353/21, in dem festgestellt wurde, dass auch geringfügige Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben zur Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung führen können. Dies eröffnet vielen Verbrauchern neue Möglichkeiten, auch bei scheinbar korrekten Belehrungen erfolgreich zu widerrufen.
Aktuelle Statistiken spezialisierter Anwaltskanzleien zeigen Erfolgsquoten von 70-80% bei der Durchsetzung von Widerrufsansprüchen gegen Lebensversicherungen. Besonders hoch sind die Erfolgsaussichten bei Verträgen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, da in diesem Zeitraum die rechtlichen Vorgaben für Widerrufsbelehrungen mehrfach geändert wurden und viele Versicherer nicht rechtzeitig nachgebessert haben.
Bei fehlerhafter oder fehlender Widerrufsbelehrung verjährt das Widerrufsrecht von Verbrauchern nicht, was ihnen ermöglicht, auch nach Jahrzehnten noch Ansprüche aus einer Lebensversicherung geltend zu machen. Diese Rechtslage wurde durch BGH-Urteile bestätigt. Allerdings müssen Rückzahlungsansprüche nach einem erfolgreichen Widerruf innerhalb von drei Jahren nach Kenntniserlangung der berechtigenden Umstände geltend gemacht werden, um der Verjährung zu entgehen. Verbraucher sollten daher nach einem Widerruf zeitnah die Rückzahlung einfordern.
Wer seine Lebensversicherung kündigt, verliert den Versicherungsschutz, was bei gesundheitlichen Problemen problematisch für einen neuen Abschluss sein kann. Die Rückabwicklung kann steuerpflichtige Zinsen beinhalten. Vor dem Widerruf sollte man die steuerlichen Folgen überprüfen. Auch besteht bei einem Widerruf ein Prozessrisiko und mögliche Kosten, selbst bei außergerichtlichen Einigungen können Anwaltskosten entstehen.
Verbraucher haben die Möglichkeit, aus unrentablen Lebensversicherungsverträgen auszusteigen, indem sie ihr Geld aufgrund von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen zurückfordern. Es wird empfohlen, dass sie eine professionelle Prüfung ihrer Vertragsunterlagen vornehmen lassen, bevor sie einen Widerruf einleiten, und nur handeln, wenn realistische Erfolgschancen bestehen. Eine rechtliche Beratung kann entscheidend sein, um die beste Vorgehensweise zu wählen und die Rückerstattung erfolgreich zu erhalten. Die positive Entwicklung der Rechtsprechung und die hohen Erfolgsquoten zeigen jedoch, dass der Widerruf für viele Betroffene eine lohnende Option darstellt, um aus den Fehlern der Vergangenheit Kapital zu schlagen und ihre finanzielle Situation zu verbessern.
Der Beitrag wurde zuletzt am 19.11.2024 aktualisiert. Der Websitebetreiber garantiert nicht für Aktualität, Genauigkeit oder Vollständigkeit der Informationen und übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden. Es wird empfohlen, professionelle Beratung zu suchen.
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