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BGH-Urteil zur Riester-Rente: Kürzung des Rentenfaktors unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10. Dezember 2025 eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung für unwirksam erklärt. Die Klausel erlaubte dem Versicherer, den für die spätere Rentenhöhe maßgeblichen Rentenfaktor unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich herabzusetzen. Eine entsprechende Verpflichtung, den Rentenfaktor bei einer Verbesserung der maßgeblichen Umstände wieder anzuheben, sah sie dagegen nicht vor.
Das BGH-Urteil vom 10. Dezember 2025 (Az. IV ZR 34/25) ist deshalb vor allem für Versicherte interessant, deren Riester-Rentenversicherung eine vergleichbare Anpassungsklausel zum Rentenfaktor enthält. Es bedeutet jedoch nicht, dass jede Änderung eines Rentenfaktors oder jede Kürzung einer Riester-Rente automatisch unwirksam ist.
Worum ging es im BGH-Verfahren?
Gegenstand des Verfahrens war eine fondsgebundene Riester-Rentenversicherung. In deren Versicherungsbedingungen hatte sich der Versicherer das Recht vorbehalten, den bei Vertragsschluss festgelegten Rentenfaktor unter bestimmten Voraussetzungen für künftige Rentenzahlungen herabzusetzen.
Der Rentenfaktor ist für die spätere Leistung einer fondsgebundenen Rentenversicherung von erheblicher Bedeutung. Vereinfacht ausgedrückt bestimmt er, wie viel monatliche Rente aus dem zum Rentenbeginn vorhandenen Vertragsvermögen berechnet wird. Wird der Rentenfaktor reduziert, kann deshalb trotz unverändertem Vertragsvermögen eine niedrigere monatliche Rente entstehen.
Wie funktionierte die beanstandete Klausel?
Die vom BGH geprüfte Klausel ermöglichte eine Herabsetzung des Rentenfaktors, wenn sich bestimmte Rechnungsgrundlagen nach Vertragsschluss veränderten. Eine solche Anpassungsmöglichkeit kann für Versicherer beispielsweise deshalb von Bedeutung sein, weil bei der Kalkulation lebenslanger Renten unter anderem Annahmen zur Lebenserwartung und zur Verzinsung eine Rolle spielen.
Das Problem lag nach der Entscheidung des BGH jedoch in der konkreten Ausgestaltung der Klausel: Sie eröffnete dem Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Herabsetzung des Rentenfaktors, verpflichtete ihn aber nicht entsprechend dazu, eine vorgenommene Herabsetzung wieder rückgängig zu machen, wenn sich die maßgeblichen Umstände später verbesserten.
Warum erklärte der BGH die Klausel für unwirksam?
Der Bundesgerichtshof unterzog die Regelung einer Kontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die konkrete Anpassungsklausel hielt dieser Prüfung nicht stand.
Dabei ist die Entscheidung enger zu verstehen, als es manche Schlagzeilen vermuten lassen. Der BGH hat nicht grundsätzlich entschieden, dass ein Rentenfaktor während der Vertragslaufzeit niemals verändert werden darf. Unwirksam war die im Verfahren verwendete Klausel in ihrer konkreten Ausgestaltung.
Für andere Verträge kommt es deshalb darauf an, wie die jeweilige Anpassungsregel tatsächlich formuliert ist. Erst der Vergleich der eigenen Versicherungsbedingungen mit der vom BGH geprüften Klausel zeigt, ob das Urteil für einen bestimmten Vertrag Bedeutung haben kann.
Was bedeutet das Urteil für Riester-Sparer?
Das Urteil betrifft unmittelbar den konkret entschiedenen Vertrag. Darüber hinaus kann es für andere fondsgebundene Riester-Rentenversicherungen relevant sein, wenn deren Versicherungsbedingungen eine vergleichbare Klausel zur nachträglichen Herabsetzung des Rentenfaktors enthalten.
Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass nun sämtliche Riester-Verträge neu berechnet werden müssen. Ebenso wenig betrifft die Entscheidung automatisch klassische Riester-Rentenversicherungen, Riester-Fondssparpläne, Banksparpläne oder Wohn-Riester. Maßgeblich sind die konkrete Vertragsart und die verwendeten Versicherungsbedingungen.
Was sollten Versicherte in ihrem Vertrag prüfen?
Bei einer fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung lohnt sich zunächst ein Blick in den Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen. Dort sollte geprüft werden, welcher Rentenfaktor vereinbart wurde und ob sich der Versicherer eine spätere Anpassung dieses Faktors vorbehalten hat.
Wurde der Rentenfaktor während der Vertragslaufzeit bereits herabgesetzt, sind außerdem die damalige Mitteilung des Versicherers und die dafür angeführte Vertragsgrundlage interessant. Ob die eigene Klausel mit der vom BGH beanstandeten Regelung vergleichbar ist und welche konkreten Folgen sich daraus ergeben, muss anhand des jeweiligen Vertrags beurteilt werden.
Eine vorschnelle Kündigung des Riester-Vertrags folgt aus dem Urteil jedenfalls nicht. Bei bestehenden Riester-Verträgen spielen neben den Versicherungsbedingungen auch Garantien, bisher erhaltene Zulagen und Steuervorteile sowie die verbleibende Vertragsdauer eine Rolle. Für die Folgen einer tatsächlichen Vertragsbeendigung gelten zudem eigene Regeln.
Welche Bedeutung hat das Urteil für die spätere Riester-Rente?
Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen wird häufig stark auf die Entwicklung des Vertragsvermögens geschaut. Für die spätere Rentenhöhe kann der Rentenfaktor jedoch ebenfalls entscheidend sein. Ein höheres Vertragsvermögen führt nicht automatisch im gleichen Verhältnis zu einer höheren lebenslangen Rente, wenn gleichzeitig mit einem niedrigeren Rentenfaktor gerechnet wird.
Wer sich dem Rentenbeginn nähert, sollte deshalb nicht nur den aktuellen Vertragswert betrachten. Ebenso wichtig ist die Frage, nach welchen Bedingungen das vorhandene Kapital später in eine lebenslange Rente umgerechnet wird. Welche Möglichkeiten bei einer Riester-Rente zum Rentenbeginn bestehen, erläutern wir ausführlicher unter Auszahlung der Riester-Rente.
BGH-Urteil genau auf den eigenen Vertrag beziehen
Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist für Besitzer fondsgebundener Riester-Rentenversicherungen mit Anpassungsklauseln zum Rentenfaktor relevant. Seine Reichweite sollte aber nicht überdehnt werden. Der BGH hat eine konkrete Klausel für unwirksam erklärt und kein allgemeines Verbot jeglicher Anpassung von Riester-Renten ausgesprochen.
Versicherte sollten deshalb prüfen, welcher Rentenfaktor in ihrem Vertrag vereinbart wurde, welche Anpassungsregel die Versicherungsbedingungen enthalten und ob der Faktor bereits verändert wurde. Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, welche Bedeutung das Urteil für den eigenen Riester-Vertrag tatsächlich hat.
Zuletzt aktualisiert am 3. Oktober 2026
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