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Versicherungsschutz bei leichter und grober Fahrlässigkeit: Zahlt die Versicherung?

Der Versicherungsschutz bei Fahrlässigkeit ist komplex, aber entscheidend für den Anspruch im Schadensfall.  Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft führen Fahrlässigkeitsvorwürfe in Deutschland bei etwa 15% aller Schadensfälle zu Leistungskürzungen oder -verweigerungen. (GDV Statistik 2024). Besonders die Unterscheidung zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit kann über die Kostenübernahme durch die Versicherung entscheiden. Wie bereits in unserem Artikel über Fahrlässigkeiten von Vorsatz unterscheiden erläutert, sind die rechtlichen Abgrenzungen zwischen verschiedenen Verschuldensgraden unter Umständen von fundamentaler Bedeutung für den Versicherungsschutz.

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