Ein Gebäude wird anders genutzt als ursprünglich vorgesehen, später entsteht ein Brandschaden – und der Versicherer verweigert die Zahlung. Mit einem solchen Fall beschäftigte sich der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Beschluss vom 24. Juni 2026 (Az. IV ZR 198/25). Es ging um eine Gewerbehalle, in der nach einem Mieterwechsel Lithium-Ionen-Akkumulatoren gelagert wurden. Der Versicherer sah darin eine Gefahrerhöhung und lehnte die Regulierung eines Brandschadens ab.
Der BGH hob die Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg auf. Allerdings nicht, weil er die neue Nutzung für ungefährlich hielt. Vielmehr hatte das Gericht wesentliche Einwände des Eigentümers und angebotene Beweise nicht ausreichend berücksichtigt. Der Beschluss zeigt, weshalb eine veränderte Gebäudenutzung den Versicherungsschutz beeinflussen kann, eine Leistungsablehnung aber eine sorgfältige Prüfung der tatsächlichen Umstände voraussetzt.
