Das BGH Urteil Wohngebäudeversicherung AGB Schutzvorschriften vom 25.09.2024 (Az. IV ZR 350/22) markiert einen wichtigen Meilenstein in der deutschen Versicherungsrechtsprechung. Der Bundesgerichtshof hat in dieser wegweisenden Entscheidung die Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigt, die Versicherungsnehmer zur Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen und vertraglich vereinbarten Schutzvorschriften verpflichten.
