Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Insbesondere bei der Hausrat- und Gebäudeversicherung kommt es darauf an, dass die Versicherungssumme dem Wert des Hausstands oder Gebäudes entspricht. Die Versicherungssumme ist die maximale Leistung einer Versicherung im Schadensfall. Problematisch kann es werden, wenn der Schaden höher als die vereinbarte Leistung ist, hier spricht man von der Unterversicherung. Wie diese sich auswirkt und wie Sie dies vermeiden können, erfahren Sie hier.
Von einer Unterversicherung spricht man dann, wenn der festgelegte Wert der Kostenübernahme bei einem Schadensfall (Versicherungssumme) kleiner ist als der tatsächliche Schaden. Dementsprechend zahlt Ihre Versicherung weniger und Sie bleiben auf den restlichen Kosten sitzen. In Sachversicherungen wird immer ein Wert vereinbart, bis zu dem die Kosten im Schadensfall übernommen werden. Dies betrifft jedoch nicht nur den Totalschaden, sondern greift auch bei Schäden, die nur Teile der Wohnung oder Gebäudes betreffen.
Denken wir dabei zum Beispiel an die ausgelaufene Waschmaschine: Würde dieser Schaden 10.000 € betragen, aber die Versicherungssumme nur 70 Prozent des empfohlenen oder tatsächlichen Wertes betragen, müsste die Gesellschaft auch nur 70 Prozent, in unserem Fall also 700 € leisten.
Besonders entscheidend ist die Unterversicherung bei einer Hausrat- und einer Gebäudeversicherung. Denn bei diesen beiden Versicherungen können im Schadensfall hohe Kosten entstehen, welche dann nicht vollständig von der Versicherung übernommen werden.
Sie fragen sich sicherlich, wie es überhaupt zu einer Unterversicherung kommen kann. Dafür gibt es mehrere Gründe, aber in den meisten Fällen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um eine Unterversicherung zu vermeiden:
Bei der Hausrat- und der Gebäudeversicherung ist es wichtig eine passende Versicherungssumme zu ermitteln, um eine Unter- bzw. Überversicherung zu vermeiden. Hier sind die wichtigsten Hinweise zur Ermittlung der jeweiligen Versicherungssumme:
Oft ist der Unterversicherungsverzicht bereits im Vertrag festgehalten, sofern Sie die jeweiligen Anforderungen an die Hausrat- und Gebäudeversicherung erfüllen. Es gibt keinen festgelegten Wortlaut, sodass jede Versicherung dies selbst formulieren kann. Schauen Sie sich deshalb den Vertrag genau an. Ist Unterversicherungsverzicht vereinbart, wird der Versicherer im Schadensfall nicht prüfen, ob eine Unterversicherung vorliegen könnte, sondern den Schaden ohne Abzüge bis zur vereinbarten Versicherungssumme ersetzen.
Tipp
Hier zahlen Sie mehr in Ihre Versicherung ein, als eigentlich nötig wäre. In diesem Fall ist die Versicherungssumme höher als der Wert der versicherten Sache. Da Versicherungen Sachäden nur bis zur tatsächlichen Schadenshöhe ersetzen, ergibt eine Überversicherungen keinen Sinn. Wenn Sie zum Beispiel von einer größeren in eine kleinere Wohnung ziehen, sollten Sie die Überversicherung beseitigen, indem Sie die Versicherungssumme den tatsächlichen Gegebenheiten anpassen.
Tipp:
Wer, um im Schadensfall von der Überversicherung zu profitieren, einen Vertrag mit einer überhöhten Versicherungssumme abschließt, könnte unter Umständen ein Problem bekommen. Würde die Versicherung nachweisen können, dass Sie sich dadurch im Schadensfall einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft haben, wäre der Vertrag nichtig und der Versicherungsschutz somit rückwirkend erloschen.