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Das Versicherungsjournal von perfektversichert.de

In diesem Versicherungs-Journal haben wir vielfältige Informationen aus der Versicherungsbranche in Deutschland für Sie bereitgestellt.
4 Minuten Lesezeit (766 Worte)

Versicherungen für E-Bikes und Pedelecs

Bevor an dieser Stelle auf die für Pedelecs und E-Bikes geeigneten Versicherungen eingegangen wird, sollen kurz die Unterschiede zwischen den Elektrorädern erläutert werden.

 

Pedelec (Pedal Electric Cycle)

Ein Pedelec (Pedal Electric Cycle) unterstützt den Fahrer mit seinem Elektromotor bis zu einer Geschwindigkeit von max. 25 km/h. Wem dieses Tempo nicht genügt, der muss darüber hinaus mit eigener Muskelkraft beschleunigen. Der Motor lässt sich ähnlich wie eine Gangschaltung in seiner Leistung variieren: Die Modelle verfügen über mehrere Unterstützungsstufen, die dem Fahrer das Treten so leicht wie gewünscht machen. Pedelecs erfüllen die Bedingungen des § 1 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG), wonach der elektrische Hilfsmotor eine Leistung von höchstens 0,25 kW haben und den Fahrer nur dann unterstützen darf, wenn er die Pedale bedient. Damit gilt ein Pedelec rechtlich als Fahrrad und unterliegt weder der Versicherungs- noch der Helmpflicht. Auch ein Führerschein ist nicht nötig. Pedelecs dürfen wie normale Fahrräder auf Fahrradwegen gefahren werden.

 

Schnelle Pedelecs (S-Klasse, Speed-Pedelec oder Schweizer Klasse)

Zur nächsten Kategorie gehören die schnellen Pedelecs, die auch unter den Bezeichnungen S-Klasse, Speed-Pedelec oder Schweizer Klasse geläufig sind. Ihre Motoren dürfen eine Leistung von bis zu 0,5 kW haben und den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h unterstützen. S-Pedelecs benötigen entweder eine Betriebserlaubnis oder eine Einzelzulassung. Sie werden als Kraftfahrzeuge des Typs „Leichtkrafträder mit geringer Leistung (L1e-B)“ bezeichnet, deshalb ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit einem Versicherungskennzeichen vorgeschrieben. Wer ein S-Pedelec fahren möchte, benötigt außerdem einen Führerschein für Kleinkrafträder mindestens der Klasse AM, wofür das Mindestalter bei 16 Jahren liegt. Die Fahrer unterliegen der Helmpflicht und dürfen nicht auf Fahrradwegen fahren. Das Befördern von Kindern in einem Kindersitz oder Anhänger ist nicht erlaubt.

 

E-Bikes

Zur dritten Gruppe der Elektroräder gehören E-Bikes, die wegen ihrer geringen Anzahl kaum eine Bedeutung haben. Sie ähneln einem Mofa, das statt mit Benzin mit einem Elektromotor angetrieben wird. Sofern die Motorleistung geringer ist als 0,5 kW und das Fahrzeug nicht schneller als 20 km/h fährt, gelten sie als Kleinkrafträder und müssen haftpflichtversichert werden. Die Fahrer benötigen wie beim S-Pedelec einen Mofa-Führerschein.

 

Die verpflichtenden Versicherungen für Pedelec- und S-Pedelec-Fahrer

Wie bereits erläutert, ist für Pedelecs, die in diesem Marktsegment die deutliche Mehrheit von mehr als 90 % einnehmen, keine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, wohl aber für die beiden anderen Varianten. Für sie muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die für Schäden aufkommt, die der Versicherte anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Dazu zählen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Das vom Versicherer ausgegebene Kennzeichen ist immer nur für ein Versicherungsjahr gültig und wird jedes Jahr in einer anderen Farbe ausgestellt.

 

Diese Versicherungen sind freiwillig

Ein Pedelec ist grundsätzlich wie ein normales Fahrrad über die Hausratversicherung gegen Einbruchdiebstahl versichert, sofern es unter der der Versicherung bekannten Anschrift in einem verschlossenen Raum (Garage, Keller etc.) abgestellt wird.

Wer sein Pedelec grundsätzlich auf der Straße abstellt und sich gegen den Verlust durch einen Diebstahl absichern möchte, sollte mit seinem Versicherer den Einschluss des Fahrzeugs in die Hausratversicherung vereinbaren. Dafür werden in der Regel etwas höhere Beiträge erhoben. Verbraucher sollten sich dann auch danach erkundigen, bis zu welchem Betrag ein Diebstahl abgedeckt ist. Im Rahmen einer Hausratversicherung wird ein gestohlenes Pedelec zum Neuwert ersetzt.

Alternativ ist auch der Abschluss einer separaten Fahrradversicherung möglich. Mit dieser Police ist dann nicht nur der Diebstahl des Pedelecs, sondern auch die Übernahme der Reparaturkosten sowie einiger Leistungen im Falle eines Unfalls abgedeckt. Hier sollten Kunden jedoch auf die Versicherungsbedingungen achten: In vielen Verträgen sind Selbstbeteiligungen oder die Benutzung von bestimmten Schlössern vorgesehen. Oft werden gebraucht gekaufte Fahrzeuge ausgeschlossen oder bestimmte Schäden nicht übernommen.

Beide Versicherungsvarianten sind relativ teuer und darum eher für wertvolle Pedelecs zu empfehlen.

Pedelec-Fahrer gehen wie alle Verkehrsteilnehmer das Risiko ein, einen Unfall zu verursachen. Sie sind allerdings mit einer privaten Haftpflichtversicherung ausreichend abgesichert.

S-Pedelec-Fahrer oder Fahrer von schnellen E-Bikes sollten über eine zusätzliche Teilkaskoversicherung nachdenken. Sie übernimmt Schäden, die durch Naturgewalten (z. B. Blitzschlag oder Überschwemmung), Explosion, Brand, Glasbruch oder einen Zusammenstoß mit einem Tier entstehen. Verbraucher können die Beiträge mit einer Selbstbeteiligung reduzieren. Haftpflichtversicherungen mit Teilkasko für Fahrer ab 18 Jahren werden ab etwa 70 Euro pro Jahr angeboten.

Wer sich noch mehr absichern will, kann einen Vollkaskotarif wählen: Damit sind die meisten Schadensereignisse, die sich mit einem S-Pedelec ereignen können, abgedeckt: Das Leistungsspektrum reicht hier von Schäden durch Vandalismus oder Unfällen bis zu Elektronikschäden, Material-, Konstruktions- oder Produktionsfehlern bis zum Verschleiß einiger Fahrradteile und einem Pick-Up-Service. Die Kombination zwischen einer Haftpflicht- und einer Vollkaskoversicherung kostet derzeit jährlich ab 150 Euro. Die Prämienhöhe wird vor allem durch den Kaufpreis und den Versicherungsumfang bestimmt. Mit einer jährlichen Beitragszahlung anstelle von Monatszahlungen lässt sich oft eine Beitragsverringerung erreichen.

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