Der Unterversicherungsverzicht ist eine wichtige Klausel in Versicherungsverträgen, die verhindert, dass die Leistung bei einem Schaden gekürzt wird, falls die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert des versicherten Objekts ist. Nach Angaben des GDV sind etwa 35% aller Sachschäden in Deutschland unterversichert, was zu durchschnittlichen Deckungslücken von 22% führt. (Quelle: GDV Schadenstatistik 2024, 15.03.2024, www.gdv.de/schadenstatistik-2024).
