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Versicherungen von der Steuer absetzen: Vollständiger Leitfaden

Viele Deutsche sind sich nicht bewusst, dass sie Versicherungsbeiträge steuerlich geltend machen und dadurch sparen können. Eine Studie zeigt, dass rund 40% der Steuerzahler auf diese Ersparnisse verzichten und somit etwa 800 Euro jährlich verschenken. Die Komplexität der Steuerregelungen und die Vielfalt der Versicherungstypen schrecken ab, obwohl das Absetzen von Versicherungen die Steuerlast effektiv mindern kann. Dieser Ratgeber informiert über die Absetzbarkeit verschiedener Versicherungen, das Vorgehen dabei und die relevanten Höchstbeträge.

 

Grundlagen der steuerlichen Absetzbarkeit von Versicherungen

Die steuerliche Absetzbarkeit erlaubt es, bestimmte Ausgaben wie Versicherungsbeiträge von der Steuerbemessungsgrundlage abzuziehen, was die zu zahlende Steuerlast gemäß dem individuellen Steuersatz senkt. Das deutsche Steuerrecht unterscheidet bei Versicherungen zwischen Vorsorgeaufwendungen (wie Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen) und sonstigen Versicherungen. Absetzbar in der Steuererklärung sind nur die Versicherungen, die der Existenzsicherung oder Altersvorsorge dienen, gemäß den Paragraphen 10 und 10a EStG. 

Das Einkommensteuergesetz regelt in verschiedenen Paragraphen die Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen:

  • § 10 EStG (Sonderausgaben): Hier sind die meisten privaten Versicherungen geregelt
  • § 10a EStG (Altersvorsorgeaufwendungen): Betrifft hauptsächlich Rentenversicherungen
  • § 4 Abs. 4 EStG: Relevant für Selbstständige und Freiberufler

Unterscheidung zwischen Sonderausgaben und Betriebsausgaben

  • Sonderausgaben sind private Ausgaben, die steuerlich berücksichtigt werden. Sie werden in der Anlage Sonderausgaben der Steuererklärung eingetragen.
  • Betriebsausgaben hingegen sind Kosten, die im Zusammenhang mit einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit entstehen und direkt den Gewinn mindern.

 

Kategorien absetzbarer Versicherungen

Die Absicherung im Ernstfall ist nicht nur wichtig, sondern kann auch steuerliche Vorteile bringen, da bestimmte Versicherungen nach § 10 EStG absetzbar sind. Im Folgenden behandeln wir die unterschiedlichen Kategorien absetzbarer Versicherungen, ihre Höchstbeträge sowie spezielle Regelungen für verschiedene Berufsgruppen.

 

Vorsorgeaufwendungen nach § 10 EStG

Die Vorsorgeaufwendungen bilden die größte Kategorie steuerlich absetzbarer Versicherungen. Sie gliedern sich in verschiedene Unterkategorien:

 

Altersvorsorgeaufwendungen

Seit 2005 werden Beiträge zur Altersvorsorge schrittweise umgestellt.

  1. Für 2025 sind 96% der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu Rürup-Renten steuerlich absetzbar.
  2. Der Höchstbetrag liegt bei 27.600 Euro für Ledige und 55.200 Euro für Verheiratete.

 

Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Hierzu zählen Versicherungen, die nicht der Basisabsicherung dienen:

Für diese Kategorie gilt ein Höchstbetrag von 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbstständige ohne anderweitige Krankenversicherung.

 

Höchstbeträge und Grenzen für 2025

Die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen haben sich für 2025 wie folgt entwickelt:

  1. Kranken- und Pflegeversicherung:
    1. Unbegrenzt absetzbar (soweit Basisabsicherung)
    2. Zusatzversicherungen fallen unter sonstige Vorsorgeaufwendungen

  2. Sonstige Vorsorgeaufwendungen:
    1. Arbeitnehmer: 1.900 Euro
    2. Beamte: 1.900 Euro
    3. Selbstständige: 2.800 Euro

  3. Altersvorsorgeaufwendungen - Höchstbeträge 2025
    • Ledige: 27.600 Euro (96% absetzbar = 26.496 Euro)
    • Verheiratete: 55.200 Euro (96% absetzbar = 52.992 Euro)

 

Sonderregelungen und Ausnahmen

  1. Riester-Rente und staatliche Förderung
    Die Riester-Rente kombiniert steuerliche Vorteile mit direkten staatlichen Zulagen.
    Für 2025 gelten folgende Regelungen:
    1. Mindesteigenbeitrag: 4% des Vorjahreseinkommens
    2. Höchstbeitrag: 2.100 Euro
    3. Grundzulage: 175 Euro jährlich
    4. Kinderzulage: 300 Euro pro Kind

  2. Rürup-Rente (Basisrente)
    Die Rürup-Rente ist besonders für Selbstständige und gut verdienende Angestellte interessant:
    1. Steuerliche Absetzbarkeit: 96% in 2025
    2. Keine Kapitalauszahlung möglich
    3. Lebenslange Rente ab 62 Jahren

  3. Betriebliche Altersvorsorge
    Entgeltumwandlung bietet steuerliche Vorteile:
    1. Steuerfreie Einzahlungen bis 3.408 Euro (2025)
    2. Sozialabgabenfreie Einzahlungen bis 2.856 Euro
    3. Nachgelagerte Besteuerung im Alter

 

Besonderheiten für verschiedene Personengruppen

  1. Selbstständige und Freiberufler haben oft höhere Absetzungsmöglichkeiten, da sie nicht in die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme einzahlen.
  2. Beamte können ihre Beihilfeergänzungsversicherungen vollständig als Vorsorgeaufwendungen geltend machen.

 

Nicht absetzbare Versicherungen

Versicherungen zum Schutz von Sachwerten wie Hausrat-, Wohngebäude-, Kfz-Kasko- und Reisegepäckversicherung sind in der Regel steuerlich nicht absetzbar.

 

Ausnahmen bei beruflicher Nutzung

Eine wichtige Ausnahme bildet die berufliche Nutzung. Wird ein Sachgegenstand beruflich genutzt, können die entsprechenden Versicherungskosten anteilig als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden. 
Beispiel:
Ein Fotograf, der sein privates Auto zu 60% beruflich nutzt, kann 60% der Kfz-Versicherung als Betriebsausgabe absetzen.

 

Praktische Umsetzung in der Steuererklärung

Für die korrekte Angabe in der Steuererklärung benötigen Sie:

  • Versicherungsscheine aller relevanten Verträge
  • Jahresbescheinigungen der Versicherungsgesellschaften
  • Kontoauszüge als Nachweis der gezahlten Beiträge
  • Arbeitgeberbescheinigungen über Zuschüsse

Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen
Die Anlage Vorsorgeaufwand ist das zentrale Formular für die Eintragung von Versicherungsbeiträgen:

  1. Zeilen 4-11: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  2. Zeilen 12-23: Sonstige Vorsorgeaufwendungen
  3. Zeilen 24-35: Altersvorsorgeaufwendungen

Häufige Fehler vermeiden
Typische Fehlerquellen:

  1. Doppelte Erfassung von Arbeitgeberanteilen
  2. Vergessen von Zusatzversicherungen
  3. Falsche Kategorisierung zwischen Basis- und Zusatzversicherungen
  4. Überschreitung der Höchstbeträge nicht beachtet

 

Besonderheiten für Selbstständige und Freiberufler

Selbstständige haben grundsätzlich höhere Höchstbeträge bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen (2.800 Euro statt 1.900 Euro), da sie nicht pflichtversichert sind.

  1. Betriebsausgaben vs. Sonderausgaben
    Als Betriebsausgaben absetzbar:
    1. Berufshaftpflichtversicherung
    2. Betriebsrechtsschutzversicherung
    3. Versicherungen für Betriebsgebäude und -einrichtung

  2. Als Sonderausgaben absetzbar:
    1. Private Kranken- und Pflegeversicherung
    2. Private Altersvorsorge
    3. Private Berufsunfähigkeitsversicherung

  3. Krankenversicherung für Selbstständige
    Selbstständige können ihre gesamten Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben absetzen, wenn sie nicht anderweitig krankenversichert sind. Dies gilt sowohl für die gesetzliche als auch für die private Krankenversicherung.

 

Zukunftsausblick und geplante Änderungen

  1. Die Höchstbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen steigen kontinuierlich an.
    Ab 2026 werden es 98% sein, bis schließlich ab 2027 die volle Absetzbarkeit erreicht ist.
  2. Digitalisierung der Steuererklärung
    Das ELSTER-Verfahren wird kontinuierlich ausgebaut. Bereits heute übermitteln viele Versicherungsgesellschaften die Beitragsdaten direkt an die Finanzverwaltung. Dies vereinfacht die Steuererklärung erheblich und reduziert Fehlerquellen.
  3. Nachhaltige Versicherungsprodukte
    Ein neuer Trend sind nachhaltige Versicherungsprodukte (ESG-konforme Anlagen). Diese erhalten teilweise zusätzliche steuerliche Förderungen oder Vergünstigungen.

 

Fazit und Handlungsempfehlungen

Die Grundlagen der steuerlichen Absetzbarkeit von Versicherungen erfordern eine sorgfältige Planung und Dokumentation.

Wichtigste Erkenntnisse:

  1. Systematische Erfassung aller Versicherungsbeiträge
  2. Unterscheidung zwischen absetzbaren und nicht absetzbaren Versicherungen
  3. Beachtung der Höchstbeträge zur optimalen Steuerersparnis
  4. Professionelle Beratung bei komplexen Sachverhalten

Handlungsempfehlungen für 2025:

  1. Überprüfung bestehender Versicherungsverträge auf Optimierungspotenzial
  2. Nutzung der erhöhten Absetzbarkeit bei Altersvorsorgeaufwendungen
  3. Dokumentation aller relevanten Belege
  4. Rechtzeitige Planung von Versicherungsabschlüssen bis Jahresende

Die steuerliche Behandlung von Versicherungen bleibt ein dynamisches Feld. Regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen der Versicherungsstrategie können erhebliche steuerliche Vorteile bringen und zur langfristigen Finanzplanung beitragen.


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