Es gibt einige Versicherungen, welche der Vorsorge dienen und deshalb von der Steuer abgesetzt werden können. Welche genau das sind, was Sie beachten müssen und alle weiteren Fragen klären wir in diesem Beitrag.
Hier eine Auflistung der Versicherungen, welche in der Regel von der Steuer abgesetzt werden können:
Jegliche Versicherungen, welche der Vorsorge dienen, können Sie bei der Steuer unter dem Punkt „Sonderausgaben“ angeben. Die Angabe erfolgt meist in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ und dort kann die jeweilige Versicherung eingetragen werden. Es handelt sich bei der Vorsorge um diejenigen Versicherungen, welche Ihre Gesundheit oder aber Ihr Vermögen absichern.
Für das Absetzen der Versicherungen von der Steuer gibt es allerdings Höchstgrenzen. Diese sind wie folgt bestimmt:
Bei der Kranken- und Pflegeversicherung können Sie in der Regel den Basistarif vollständig von der Steuer absetzen. Zudem können Sie zusätzliche Zahlungen für Kinder und Ehepartner angeben. Bei der privaten Krankenversicherung wird ebenfalls der Basistarif vollständig abgesetzt. Der Basistarif beinhaltet in diesem Fall keine Zusatzversicherung, wie beispielsweise Zahnzusatzversicherungen. Diese können Sie allerdings unter den Sonderausgaben eintragen.
Eine Bedingung für die Erstattung von Zusatzversicherungen ist allerdings, dass die jeweilige Erstattungsobergrenze durch den Basistarif noch nicht erreicht ist. In der Regel schöpfen Sie allerdings bereits mit dem Basistarif den Erstattungsbetrag aus oder liegen sogar bereits darüber.
Wissenswert:
Die nötigen Informationen zu den Kosten des Basistarifs Ihrer Krankenkasse finden Sie entweder auf der Lohnsteuerbescheinigung, dem Rentenbescheid oder im Falle einer privaten Versicherung in einer Mitteilung der Krankenversicherung.
Eine Angabe der berufsbedingten Versicherungen erfolgt entweder unter „Werbungskosten“, sofern Sie Angestellter sind oder aber unter „Betriebskosten“, sofern Sie selbstständig sind. Der Vorteil bei diesen Versicherungen ist, dass es keine Höchstgrenze gibt. Grund dafür ist die Absicherung des Berufs.
Bei einer Summe über 1.000 € an Werbungskosten müssen Sie den jeweiligen Ausgaben Belege beilegen. Sofern Sie unter 1.000 € bleiben, müssen Sie dies nicht. Allerdings wertet das Finanzamt automatisch eine Summe von 1.000 € als Werbungskosten, sodass Sie abwägen müssen, inwiefern sich der jeweilige Aufwand lohnt. Sollten Sie den Höchstbetrag bei den Sonderausgaben noch nicht ausgenutzt haben, lohnt sich eine Angabe der berufsbedingten Versicherungen in diesem Teil der Steuererklärung.
Zu den Werbungskosten zählen beispielsweise Fahrtkosten, Fachliteratur oder auch Materialien für das Arbeitszimmer.
Bei einer Berufsunfallversicherung oder einer Berufshaftpflichtversicherung können Sie selbstverständlich alle Kosten bei den Werbungskosten bzw. den Betriebskosten aufführen.
Eine weitere Versicherung, die sich zumindest zu 50 % von der Steuer absetzen lässt, ist die Unfallversicherung. Diese schützt Sie auf dem Weg zur Arbeit und auch im privaten Leben. Bis zu 50 % der Kosten können als Werbungskosten bzw. Betriebskosten abgesetzt werden, wobei die restlichen 50 % als Vorsorgeaufwendungen angegeben werden können. Für den Nachweis sollten Sie eine Beitragsrechnung beilegen.
Die private Haftpflichtversicherung ist ebenso geregelt wie die Unfallversicherung. Es können ebenfalls 50 % der Kosten als Werbungskosten bzw. Betriebskosten abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Haftpflichtversicherung auf den privaten und beruflichen Schutz aufgeteilt ist. Als Bestätigung müssen Sie eine Bescheinigung einreichen, auf welcher erkennbar ist, welcher Anteil auf die berufsbedingte Versicherung entfällt.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtschutz abgeschlossen haben, können Sie auch diese zu bestimmten Teilen von der Steuer absetzen. Die Angabe erfolgt auch hier bei den Werbungskosten bzw. den Betriebskosten. Sie benötigen außerdem eine Bescheinigung, welchen Anteil der Arbeitsrechtsschutz in der Versicherung ausmacht.
Für die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Kaskoversicherung gibt es in der Steuererklärung unterschiedliche Regelungen für Angestellte und Selbstständige.
Die Hausratversicherung ist nur dann von der Steuer absetzbar, wenn Sie ein Arbeitszimmer haben. Dann könne Sie den prozentualen Flächenanteil und die entsprechenden Kosten bei den Werbungskosten bzw. den Betriebskosten angeben.
Sie können die oben aufgelisteten Versicherungen (zumindest zum Teil) von der Steuer absetzen.
Nicht absetzbar sind:
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