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Versicherungsschutz bei Fahrgemeinschaften: Ratgeber für sichere Mitfahrgelegenheiten

Der Versicherungsschutz bei Fahrgemeinschaften ist komplex, aber wichtig, da diese in Deutschland wegen steigender Spritpreise und Umweltbewusstsein zunehmen. Eine Studie aus dem Jahr 2024 zeigt, dass bereits 23% der Autofahrer regelmäßig Fahrgemeinschaften nutzen. Es herrscht jedoch Unsicherheit darüber, wer bei Unfällen haftet und welche Versicherungen zuständig sind. Verschiedene Faktoren spielen eine Rolle, und der Ratgeber bietet dazu wichtige Informationen und Tipps.

 

Grundlagen des Versicherungsschutzes bei Fahrgemeinschaften

Eine Fahrgemeinschaft besteht, wenn Personen gemeinsam ein Auto nutzen, um ein Ziel zu erreichen. Dies kann regelmäßige Arbeitsfahrten, gelegentliche Mitnahmen oder organisierte Plattformen umfassen. Wichtig ist die rechtliche Einordnung für den Versicherungsschutz.

  1. Gelegentliche Gefälligkeitsfahrten: Spontane Mitnahme von Bekannten oder Freunden
  2. Regelmäßige Fahrgemeinschaften: Dauerhafte Vereinbarungen für Arbeitsweg oder ähnliche Strecken
  3. Kommerzielle Mitfahrgelegenheiten: Fahrten mit Gewinnerzielungsabsicht über Plattformen

Rechtliche Grundlagen und Haftung - Haftpflichtversicherung als Basis

  1. Der Versicherungsschutz bei Fahrgemeinschaften beruht auf dem Straßenverkehrsgesetz und dem Pflichtversicherungsgesetz. Der Fahrzeughalter haftet für Schäden, die durch sein Fahrzeug verursacht werden. Bei Unfällen mit Fahrgemeinschaften ist daher die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters zuständig, die gesetzlich vorgeschrieben ist und Schäden an Dritten deckt. Mitfahrer haben als Dritte Anspruch auf Schadensersatz, falls sie verletzt werden.
  2. Wenn der Fahrzeughalter selbst fährt, greift seine Haftpflichtversicherung ohne Einschränkungen. Komplizierter wird es, wenn ein Mitfahrer das Fahrzeug führt. Hier muss eine ausdrückliche oder stillschweigende Fahrerlaubnis des Halters vorliegen, damit der Versicherungsschutz bestehen bleibt.

Kaskoversicherung und Eigentumsschäden 

  1. Bei Schäden am eigenen Fahrzeug während einer Fahrgemeinschaftsfahrt greift die Kaskoversicherung des Fahrzeughalters. Die Vollkaskoversicherung übernimmt dabei sowohl selbstverschuldete als auch unverschuldete Schäden, während die Teilkaskoversicherung nur bestimmte Schadensereignisse wie Diebstahl, Hagel oder Wildunfälle abdeckt.
  2. Ein wichtiger Aspekt ist die Selbstbeteiligung: Diese muss der Fahrzeughalter auch dann tragen, wenn ein Mitfahrer den Unfall verursacht hat. Allerdings kann der Halter die Selbstbeteiligung vom verursachenden Fahrer zurückfordern, sofern dieser grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

 

Versicherungsschutz für Mitfahrer

Mitfahrer in einer Fahrgemeinschaft sind durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters gegen Personen- und Sachschäden abgesichert und können bei einem unverschuldeten Unfall Schadensersatz fordern.

Private Unfallversicherung als Ergänzung
Eine private Unfallversicherung bietet umfassenden Schutz für Personen in Fahrgemeinschaften, indem sie unabhängig von der Schuld bei Unfällen Leistungen erbringt. 

 

Rechtsschutzversicherung für Fahrgemeinschaften

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist nützlich bei Konflikten im Bereich von Fahrgemeinschaften. Sie deckt Anwalts- und Gerichtskosten bei Streitigkeiten über Schadensersatz und Haftungsfragen. Dies ist besonders wichtig bei Diskussionen über Schadenshöhe, Haftungsausschlüsse der Versicherung und Regressforderungen zwischen den Beteiligten.

 

Besondere Situationen und Risiken

  1. Fahrgemeinschaften mit wechselnden Fahrern
    In Fahrgemeinschaften müssen alle Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis haben und im Versicherungsvertrag als berechtigte Fahrer eingetragen sein, sonst kann es zu Einschränkungen bei der Versicherungsleistung kommen. Versicherer bieten flexible Lösungen für Fahrgemeinschaften an, wie erweiterte Fahrerkreise ohne Altersbeschränkung, temporäre Fahrerberechtigungen und spezielle Tarife für Berufspendler.

  2. Gewerbliche vs. private Fahrgemeinschaften
    Die Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Fahrgemeinschaften ist wichtig für den Versicherungsschutz.
    1. Private Fahrgemeinschaften teilen nur die anfallenden Kosten, während gewerbliche Fahrgemeinschaften Gewinn erzielen oder regelmäßig gegen Bezahlung fahren.
    2. Für gewerbliche Fahrten sind höhere Deckungssummen und spezielle Gewerbetarife sowie eventuell Meldepflichten bei Behörden erforderlich.

  3. Alkohol und Drogen in Fahrgemeinschaften
    Der Versicherungsschutz einer Fahrgemeinschaft ist gefährdet, wenn Alkohol oder Drogen im Spiel sind, da dies zu strafrechtlichen Folgen und Einschränkungen beim Versicherungsschutz führen kann. Die Versicherung kann die Leistungen bei grober Fahrlässigkeit kürzen oder verweigern. Mitfahrer sollten nicht mit alkoholisierten oder drogenbeeinflussten Fahrern mitfahren, um nicht selbst ein Mitverschulden zu riskieren, welches Leistungskürzungen zur Folge haben kann.

 

Unterschiede zwischen Arbeitsweg und privaten Fahrten

Auf dem Arbeitsweg sind Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert, nicht jedoch bei privaten Fahrten, für die private Unfallversicherungen empfohlen werden.

  1. Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz auf dem Arbeitsweg
    Bei Fahrgemeinschaften zum Arbeitsplatz besteht grundsätzlich gesetzlicher Unfallversicherungsschutz über die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse des Arbeitgebers. Dieser Schutz gilt jedoch nur, wenn der Weg der kürzeste oder ein wirtschaftlich gleichwertiger ist. Erhebliche Umwege, etwa um Mitfahrer aufzunehmen, können den Versicherungsschutz gefährden.

  2. Private Fahrten ohne gesetzlichen Schutz
    Bei privaten Fahrten in Fahrgemeinschaften gibt es keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Teilnehmer sind auf private Unfall- und Kfz-Versicherungen angewiesen. Experten raten zu einer privaten Unfallversicherung mit mindestens 100.000 Euro für Invalidität und 50.000 Euro für Todesfälle.

 

Besondere Versicherungssituationen

Bei der Nutzung von Dienst-, Mietwagen und Carsharing sollten die Versicherungs- und Arbeitsrechtsbedingungen beachtet und schriftlich festgehalten werden, da die private Personenmitnahme häufig eingeschränkt ist.

  1. Dienstfahrzeuge in Fahrgemeinschaften
    Bei der Nutzung von Firmenfahrzeugen für Mitfahrgelegenheiten gibt es strenge Vorschriften.
    1. Arbeitgeber verbieten oft das private Mitnehmen von Personen. Bei Zuwiderhandlung drohen arbeitsrechtliche Strafen und Verlust des Versicherungsschutzes.
    2. Eine erlaubte private Nutzung sollte schriftlich festgehalten werden, wobei die Dienstwagenvereinbarung Haftungs- und Versicherungsbedingungen klar regeln muss.

  2. Mietwagen und Carsharing
    1. Bei Mietwagen und Carsharing gelten die individuellen Versicherungsbedingungen des Anbieters. Gewerbliche Personenbeförderung ist oft ausgeschlossen, jedoch ist die kostenlose Mitfahrt erlaubt.
    2. Es ist wichtig, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu prüfen, da manche Anbieter die Registrierung aller Fahrer verlangen, während andere nur dem Hauptnutzer das Fahren gestatten.

 

Fazit: Sicher unterwegs in der Fahrgemeinschaft

Der Versicherungsschutz Fahrgemeinschaft ist ein komplexes Thema, das jedoch mit der richtigen Vorbereitung und Information gut zu bewältigen ist. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters bietet Grundschutz für alle Beteiligten
  • Mitfahrer sind als Dritte grundsätzlich versichert, sollten aber zusätzlichen Schutz prüfen
  • Klare Vereinbarungen und erweiterte Versicherungen erhöhen die Sicherheit
  • Bei gewerblichen Fahrten gelten besondere Bestimmungen
  • Regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Versicherungsschutzes ist empfehlenswert

Fahrgemeinschaften bieten eine umweltfreundliche Mobilität, die mit passendem Versicherungsschutz sicher genutzt werden kann. Expertenberatung hilft, individuelle Versicherungslösungen zu finden. Zukünftig werden digitale Innovationen und nachhaltige Konzepte Fahrgemeinschaften noch sicherer und einfacher machen.


Der Beitrag wurde zuletzt am 17. 09. 2025 aktualisiert. Der Websitebetreiber garantiert nicht für Aktualität, Genauigkeit oder Vollständigkeit der Informationen und übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden. Es wird empfohlen, professionelle Beratung zu suchen.

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